Metadaten : Geheime Mächte - Internationale Spionage und ihre Bekämpfung im Weltkrieg und heute.

Spione  und  Landesverräter  175

Belgien,  sowie  dem  aus  politischen  Gründen  weitgehenden  Gebrauch  vom
Begnadigungsrecht  durch  den  Generalgouverneur  von  Bissing  zustimmen.
Es  entstanden  über  diesen  Punkt  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  ihr
und  diesem.

Die  dankbare  Anerkennung  gebührt  aber  nur  denjenigen  nationalen
Spionen,  deren  Triebfeder  ausschließlich  der  Wille  war,  zum  Siege  ihres
Volks  beizutragen.  Es  gab  auch  andere.  Es  drängten  sich  an  den  Nachrichtendienst
  eine  ganze  Anzahl  von  Personen  heran,  die  den  Nachrichtendienst
  für  eigne  Zwecke  auszunutzen  trachteten.  Meist  lief  ihre  Absicht
darauf  hinaus,  sich  geschäftliche  Vorteile  dadurch  zu  sichern,  daß  ihnen
die  Erleichterungen  des  Nachrichtendienstes  im  Grenzverkehr  und  sonst
zuteil  werden  sollten.  Auch  der  Nachrichtendienst  hatte  seinen  Anteil  am
Schiebertum  im  Kriege  zu  tragen.

Diese  Gruppe  nähert  sich  sehr  einer  dritten:  den  internationalen
Spionen.  Auch  ihnen  fehlt  die  moralische  Rechtfertigung.  Sie  mißbrauchen
  die  Gastfreundschaft  des  neutralen  Landes  und  sind  meist  nur
von  der  Sucht,  Geld  zu  verdienen,  beseelt.  Mit  dieser  Gesinnung  sind
sie  unzuverlässig  und  feige.  Dieser  Eindruck  wurde  in  allen  Fällen  bestätigt,
  in  denen  sie  zur  Aburteilung  vor  den  Gerichten  standen.  Der
deutsche  Nachrichtendienst  hat  aber  einige  Beispiele  erlebt,  in  denen  auch
neutrale  Ausländer  in  ehrlicher  Uberzeugung  von  dem  sich  an  Deutschland
  vollziehendem  Unrecht  ihm  selbstlos  Dienst  geleistet  haben.

Das  traurigste  Kapitel  in  der  Entwicklung  des  Nachrichtendienstes
bildet  der  Landesverrat.  Es  ist  ein  schwerer  Schaden  für  die  Interessen
des  Staates,  daß  nur  der  militärische  Landesverrat  mit  Strafe  belegt
wird.  Seitdem  der  Kampf  zwischen  den  Völkern  sich  nicht  mehr  nur
militärisch  abspielt,  ist  der  Landesverrat  auf  politischem  und  wirtschaftlichem
  Gebiet  mindestens  so  schwerwiegend,  und  in  den  geiten  des  sogenannten
  Friedens  schwerwiegender,  wie  der  militärische  Landesverrat.
Es  widerspricht  dem  Rechtsempfinden,  daß  der  Spion,  welcher  sich  für
sein  Volk  opfert,  verachtet  und  mit  strenger  Strafe  belegt  wird,  während
der  Landesverräter,  der  sein  Volk  bewußt  oder  unbewußt  schädigt,  straffrei
  ausgeht  und  häufig  noch  obendrein  wirtschaftlich  oder  politisch
Nutzen  aus  seiner  Handlungsweise  zieht.  Völker  mit  gesundem  nationalen
  Empfinden  sollten  in  Zukunft  die  Spione  mit  Achtung  nennen,
gegen  die  Landesverräter  aber  tiefste  Verachtung  empfinden  und  sie  mit
schwersten  Strafen  belegen.