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in seinem Lande etwas vergessen zu machen. Da seiner Regierungs—
thätigkeit später gedacht werden wird, so will ich einiges zur genaueren
Kenntniß jener Zeit aus dem Familienleben des Kurfürsten hervor-
heben, und zwar die Tagesordnung und die täglichen Beschäftigungen
des Kurprinzen, des nachmaligen Kurfürsten
c) Johann Georg III., 1680 —1691,
während seines Knabenalters.
Der Kurprinz mußte, wenn keine Predigt gehalten ward, früh um 7 Uhr
aufstehen, und zwar, wie es ausdrücklich heißt, „mit aller Zucht und Ehrbarkeit
in Gegenwart der heiligen Engel und vor dem Angesichte Gottes, des Aller-
höchsten, dessen Schutz sich der Prinz andächtig erinnern und zu dem er sich
mit einem gläubigen: Das Walt Gott Vater 2c. einsegnen sollte.“ Hierauf
sollte sich der Prinz „fein ordentlich, säuberlich und wohlgeberdig anziehen
lassen“, wobei die Umstehenden ein geistliches Lied singen könnten. Hierauf
mußte der Prinz mit seinem Hofstaate dem allgemeinen Morgengebete bei-
wohnen, wobei ein oder zwei Kapitel aus der Bibel, des Morgens aus dem
neuen, und bei dem Abendgebete eins aus dem alten Testamente und ein
Abschnitt aus Luthers Katechismus von einem Edelknaben vorgelesen wurde.
Zu Anfange dieser Andacht wurde ein Morgenlied und am Schlusse derselben:
„Gott der Vater, wohn' uns bei 2c.“ gesungen. In sein Gemach zurück-
gekehrt, mußte der Prinz noch ein Gebet für sich „absonderlich“ sprechen
und wenn Predigttag war, den Gottesdienst besuchen. Nach „Endigung“
der Predigt empfing der Prinz bis um 10 Uhr Unterricht und hatte bei Anfang
desselben mit einem kurzen „Gebetlein“ Gottes Beistand anzuflehen und ihn
mit Dankpsalmen zu schließen. Von 10 bis 11 Uhr durfte der Prinz spielen
und sich ergötzen. Punkt 11 Uhr ging es zur Tafel, wobei „sich der Prinz
von den Tischgenossen sollte mit allerhand annehmlichen Gesprächen und
Erzählungen unterhalten und belustigen lassen“.
Nach Tische durfte der Prinz wieder spielen, worauf er die Betstunde
in der Kirche „täglich und fleißig“ besuchen sollte. Bis um 3 Uhr war wieder
Unterricht. Von 3 bis 4 Uhr traten verschiedene Leibesübungen, namentlich
Tanzunterricht ein. Hierauf erfolgte bis um 5 Uhr wieder Unterricht. Von
5 bis 6 Uhr trat eine Spielstunde ein. Punkt 6 Uhr hatte sich der Prinz
zum Abendessen einzufinden, das etwas „ehender" abgebrochen werden mußte,
als die Mittagstafel. Bis um 8 Uhr konnte der Prinz seine Zeit nach Belieben
verwenden, worauf er sich mit seinem Hofstaate wieder zum allgemeinen
Abendgebete einfinden mußte. Nachdem der Prinz in seinem Zimmer noch
ein Abendgebet gesprochen hatte, mußte er Punkt 9 Uhr „in Gottes Namen
zur Ruhe gelassen werden“. In der Tagesordnung war noch hervorgehoben,
daß der Prinz nach Umständen auch manchmal eine Stunde länger schlafen
durfte, damit sich die „Leibes= und Lebenskräfte wohl erhalten konnten“.
Dieser Prinz gelangte 1680 zur Regierung, starb aber schon, erst
44 Jahre alt, im Jahre 1691.
Noch kürzere Zeit sollte sein Sohn
d) Zohann Georg IV., 1691— 1694,
den Kurhut tragen. Im 23. Lebensjahre übernahm er die Regierung
und nicht ganz 3 Jahre später folgte er seinem Vater schon im
Tode nach.