— 21 —
der Markgraf Dietrich die halbe Dauer seiner Regierungszeit mit
hineingezogen wurde und die den Wohlstand seines Landes zerrüt—
teten. Zweimal wurde er, weil er seine Rechte gegen die katholische
Geistlichkeit wahrte, in den Bann gethan, und wieder ein andermal
erfuhr er in dem Verhalten der Leipziger Bürgerschaft eine tiefe Krän-
kung. In jenen unglückseligen Kämpfen war Leipzig verwüstet worden,
entstand aber durch des Markgrafen Thätigkeit wieder neu aus seinen
Trümmern. Zur dankbaren Erinnerung an das neue Aufblühen dieser
Stadt wollte der Markgraf ein Kloster — das Thomaskloster — in
derselben errichten. Die Bürgerschaft, argwöhnend, der Bau gelte
nicht einer frommen Stiftung, sondern einer Zwingburg, um ihnen
ihre Vorrechte zu entreißen, empörte sich gegen ihren Landesvater,
was jahrelange Zerwürfnisse zwischen demselben und den Leipzigern
zur Folge hatte. Dietrich beschloß sein vielbewegtes Leben 1221,
ob auch an Gift, wie Manche meinen, ist mit Gewißheit nicht zu
behaupten.
IV. Narkgrasschaft Aeißen und Landgrasschaft
Thüringen vereinigt (12604—1423).
10. Heinrich der Erlauchte, 1221—1288.
a) Thüringischer Erbfolgekrieg. b) Friedensschluß 1264. c) Turniere
zur Verherrlichung des Friedens.
Das Meißnerland war durch die Entdeckungen der Freiberger
Silbergruben eines der reichsten Länder geworden, bald sollte es
auch eines der größten in Deutschland werden. Der Fürst, unter
welchem Letzteres geschah, hieß Heinrich, mit dem Beinamen der Er-
lauchte. Als sein Vater, Dietrich der Bedrängte, starb, war
Heinrich noch ein dreijähriger Knabe. Einstweilen übernahmen sein
Onkel und seine Mutter die Regierung. In welchem Jahre Heinrich
die Regierung selbst angetreten, wissen wir nicht gewiß; es mochte
dies geschehen, als er ungefähr ein siebzehnjähriger Jüngling war.
Heinrich regierte über fünfzig Jahre und in diesem langen Zeitraume
trug sich außerordentlich viel zu. Das Wichtigste von Allem war
eine reiche Erbschaft, die er antrat und die in einem schönen, frucht-
baren Lande, in der Landgrafschaft Thüringen, bestand.
Diejenigen Landestheile, die jetzt ungefähr die sächsischen Herzog-
thümer und den 1815 von Sachsen an Preußen abgetretenen
Thüringer Kreis bilden, hießen damals die Landgrafschaft Thüringen,