Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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5ter  Medicinalbezirkt

Das  Amt  Wiesenburg  mit  Kirchberg  und  das  Ame  Eibenstock,  ausschließlich  von

Johanngeorgenstadt  und  Jugel.
6Gter  Medicinalbezirk:

Das  Kreisamt  Schwarzenberg  mit  Johanngeorgenstadt  und  Jugel.

7eter  Medicinalbezirk:

Das  Amt  Wolkenstein  mic  Annaberg  und  dem  Gerichtsbezirke  Ober-Wiesenchal,  jedoch
  ausschließlich  der  Stade  Marienberg  und  der  Gerichtsbezirke  und  Ortschaften  Rauenstein,
  Scharfenstein,  Kühnhaide  und  Reitzenhain.

Zker  Medicinalbezirk:

Das  Amr  Lauterstein  nebst  Marienberg  und  den  letztgenannten  Gerichtsbezirken
und  Ortschaften.  Oter  Medicinalbezirk:

Das  Amt  Grünhain.

10ter  Medicinalbezirk:
Das  Amt  Boigrsberg.
1ltter  Medicinalbezirk:

Der  westliche  Theil  des  Amtes  Plauen  bis  zu  einer  dem  Geigenbach  von  der
Voigtsberger  Amtsgrenze  bis  zu  dessen  Vereinigung  mit  der  Trieb  folgenden,  dann
auf  der  Flurgrenze  der  Dörfer  Gospersgrün  und  Wetzelsgrün,  auf  der  Reichenbach-Hlauenschen
  Chaussee  bis  an  die  Gölzsch  beim:  Alaunwerke  und  auf  letzegenannrem  Ilusse  bis
zur  Landesgrenze  sich  Hinziehenden  Cinie.

12ter  Medicinalbezirk:
Der  öfstliche  Theil  des  Amtes  Plauen  bis  an  nurbezeichnere  Grenzlinie.

III.  Ausgenommen  von  der  Wirksamkeit  der  für  diese  Bezirkr  angeftellten  Königlichen
Bezirksärzee  bleiben  jedoch

a.)  die  Blindenanskalt  zu  Dresden,  sowie  die  allgemeinen  Heil-,  Versorgungs-,  Corrections=
  und  Strafanstalten  zu  Sonnenstein,  Hubertusburg,  Colditz,  Bréunsdorf,
Zwickau  und  Waldheim,  indem  den  in  diesen  Anstalten  resp.  als  Oirectoren  oder  Hausärzte
  angestellten  Medicinalbeamten  zugleich  die  Function  der  Vszirksärzte  innerhalb  derselben
  übertragen  worden  ist;

b.)  die  Herrschaft  Wildenfels,  sowie  die  Städte  Dresden  und  teipzig,  letzeere  mit
dem  Gerichtsbezirke  des  städrischen  tandgerichts  und  der  Gerichten  zu  Gohlis,  ferner  die
Stadt  Zittau  mit  den  zu  deren  Jurisdictionsbezirke  gehörigen  Dorfschaften,  ingleichen  die
Städte  Oschatz,  Hainichen  und  Mittweida,  letztere  mit  dazu  gehörigen  Dorfschaften,  welche
insgesammt  besondere  Medicinalbezirke  mie  Patrimonialbezirksärzeen  bilden.

IV.  Neben  den  vorbemerkten  Medicinalpolizeibezirken  bestehen  noch  für  die  Vertrinaͤrpolizei
  folgende  Thierärztliche  Bezirke:

A.  Bezirk  der  Kreisdirection  zu  Budissin:
einer  für  den  ersten  und

z3zieicen  amrshaupemannschaftlichen  Bezirk.