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arbeiten geschickter zu machen und die weibliche Jugend zu einer
höheren Erwerbsthätigkeit zu befähigen und für die Familienkreise
in den Töchtern selbständige Arbeitskräfte zu erziehen.“
Auch die Kunstgewerbeschulen zu Dresden und Leipzig, die
höhere Gewerbeschule und die Werkmeisterschule in Chemnitz, die
5 Baugewerbeschulen, die Weber-, Klöppel-, Schiffer-, Spinner-,
Strohflechtschulen, ferner die Wirkschule, die landwirthschaftlichen
Winterschulen erfreuen sich der fortgesetzten Sorgfalt der Regierung.
Zu den zahlreichen Fachschulen ist die deutsche Fachschule für Blech-
arbeiter in Aue, die Schule für Instrumentenbauer in Markneukirchen,
sowie eine für Uhrmacher in Glashütte hinzugetreten.
Sachsens übrige wissenschaftliche und allgemeine Bildungs-
anstalten von der Universität bis zur einfachsten Volksschule herab
haben von jeher den anderen Ländern Deutschlands gegenüber eine
höchst anerkennungswerthe Stellung behauptet. Auch unter König
Alberts Regierung ist alles aufgeboten worden, das gesammte
vaterländische Unterrichtswesen nicht allein auf dieser Höhe zu er-
halten, sondern es einer immer größeren Vervollkommnung entgegen-
zuführen. Durch diese Sorgfalt ist es gelungen, Leipzigs Hochschule
fortdauernd den ersten Rang zu sichern, welchen sie unter den
Universitäten im deutschen Reiche seit Jahren einnimmt. In rühm-
licher Anerkennung alles dessen, was dieselbe seit ihrem beinahe
einhalbtausendjährigen Bestehen dem sächsischen Fürstenhause zu ver-
danken hat und eingedenk der von dem jetzigen Könige der Universität
gewidmeten Fürsorge und Theilnahme, wurde derselbe am 22. Juni
1875 gebeten, die Würde eines Rector magniticentissimus der
Universität anzunehmen, welcher Bitte er auch nachgekommen ist.
Lebhafte Fürsorge wendet die Regierung ferner dem Poly-
technikum in Dresden, den Gymnasien’), Realschulen?) und
Seminarien“““) zu, deren Unterrichtswesen durch neue Lehr-
ordnungen zeitgemäß geregelt wurde.
Eine tiefeingreifende Um= und theilweise Neugestaltung erfuhr
namentlich das Volksschulwesen. Zwar war das hierauf bezügliche
Gesetz bereits unter der Regierung des Königs Johann erlassen
worden, allein in Kraft trat dasselbe erst im Jahre 1874. Eine
Reihe eingehender Verordnungen regelten die neue Ordnung der
Dinge, die besonders durch die Aufhebung der Beausfsichtigung der
Schule durch die Kirche und durch Ernennung fachmännisch gebildeter
königlicher Schulinspektoren (28) herbeigeführt worden ist. Jene Ver-
*) 13. Die neue Landes= und Fürstenschule zu Meißen wurde im
Juli 1879 eingeweiht.
**) 32, und zwar 11 erster und 21 zweiter Ordnung.
*?) 18, incl. 2 Lehrerinnen -Seminare.