Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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21.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Montag,  den  31.  Juli  1905.

 

Inhalt:
Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Anordnung  einer  neuen  Abgeordnetenwahl  für  den
Oberamtsbezirk  Mergentheim.  Vom  26.  Juli  1905.

 

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Auorduung  einer  neuen  Abgeordnetenwahl  für  den  Oberamtsbezirk  Mergentheim.
Vom  26.  Juli  1905.

Nachdem  die  am  18.  November  und  2.  Dezember  v.  J.  vorgenommene  Wahl  eines
Abgeordneten  für  den  Oberamtsbezirk  Mergentheim  für  ungültig  erklärt  worden  ist,
wird  auf  Allerhöchsten  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs  die  Vornahme  einer
Neuwahl  für  den  Oberamtsbezirk  Mergentheim  angeordnet  und  nachstehendes  verfügt:

1)  Die  örtlichen  Kommissionen  für  Entwerfung  und  Fortführung  der  Wählerlisten
haben  unverweilt  für  die  Richtigstellung  der  letzteren  Sorge  zu  tragen  und  dabei  zu
beachten,  daß  gemäß  Art.  4  des  Landtagswahlgesetzes  in  der  Fassung  vom  2.  Februar  1899
(Reg.  Bl.  S.  31)  sämtliche  Wahlberechtigte,  welche  in  der  Gemeinde  ihren  Wohnsitz
oder  ihren  nicht  bloß  vorübergehenden  Aufenthalt  haben,  von  Amts  wegen  in  die
Wählerliste  aufgenommen  werden  müssen.