Full text : Also sprach Bismarck. Band III. 1888 - 1898. (3)

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So  wichtig  nun  auch  diese  Meinungsverschiedenheiten  in
der  inneren  Politik  waren,  so  sah  ich  doch  auch  darin  keinen
Anlaß  zu  einem  baldigen  Scheiden  von  meinen  Aemtern.
Denn  ich  meinte,  der  Ausfall  der  bevorstehenden  Reichstagswahlen
  werde  den  Kaiser  selbst  über  die  Notwendigkeit  des
Fortbestehens  des  Sozialistengesetzes  belehren,  und  die  Beratungen
  des  preußischen  Staatsrates  und  der  internationalen
„Arbeiterschutzkonferenz  würden  die  Unausführbarkeit  der  kaiserlichen
  Erlasse  dartun,  und  jene  Körperschaften  würden  daher
diese  Erlasse  ablehnen.  In  alledem  sollte  ich  mich  bekanmtlich
täuschen,  der  Ausfall  der  Reichstagswahlen  von  1890  belehrte
den  Kaiser  nicht;  der  Staatsrat  nickte  dem  in  den  Erlassen
bekundeten  Willen  des  Monarchen  einfach  zu,  und  die  internationale
  Konferenz  war  eine  einzige  Phraseologie.

Obleich  von  den  Ministern,  vom  Staatsrat  und  der  Konferenz
  im  Stiche  gelassen,  durfte  ich  noch  immer  hoffen,  diese
innerpolitischen  Meinungsverschiedenheiten  in  persönlichen
mündlichen  Erörterungen  vor  meinem  jungen  kaiserlichen  Herrn
allmählich  aus  dem  Wege  räumen  zu  können,  wenn  es  mir  nur
gelang,  meinen  vollen  verfassungsmäßigen  Einfluß  als  Reichskanzler
  und  preußischer  Ministerpräsident,  der  durch  die  Hintertreppenpoliitk
  unverantwortlicher  Ratgeber  rechtswidrig  geschmälert
  und  beiseite  geschoben  werden  war,  zu  behaupten.
Sie  waren  alle  bewußt  oder  unbewußt  am  Werke,  mich  nus
dem  Amte  zu  drängen.  Ich  betonte  daher  sowohl  dem  Kaiser
als  den  Ministern  und  Räten  gegenüber  sehr  nachdrücklich,
daß  ich  als  Reichskanzler  für  die  gesamte  innere  und  äußere
Reichspolitik  allein  verantwortlich  sei,  sowohl  nach  der  Reichsverfassung
  als  nach  dem  Stellvertretungsgesetz;  daß  ich  als
preußischer  Ministerpräsident  nach  der  Kabinettsordre  vom-8.
  September  1852  das  alleinige  Recht  habe,  dem  König  über
alle  wichtigen  Verwaltungsmaßregeln  Vortrag  zu  halten,  daß
alle  Departementschefs  mit  dem  Ministerpräsidenten  hierüber
vorher  schriftlich  oder  mündlich  sich  zu  verständigen  hätten,