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mit allen Beteiligten, ob die Ablösung an die Kreise oder die Gemeinden statt-
zufinden hat.
Soweit ein öffentliches Interesse besteht, ist die Wegepolizeibehörde befugt,
die Ablösung nach Maßgabe der beiden vorhergehenden Abs. zu beantragen.
52.
Auf nichtöffentliche Wege, deren Benutzung einem bestimmten Personen-
kreise zusteht, (Interessentenwege, § 3) findet, wenn das Gemeinschaftsverhältnis
nicht durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründet ist, das Gesetz, betreffend
die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen An-
gelegenheiten, vom 2. April 1887 (Gesetzsamml. S. 105) mit der Maßgabe sinn-
gemäß Anwendung, daß an Stelle der Auseinandersetzungsbehörde der Kreis-
ausschuß, in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern der Bezirksausschuß
beschließt und, soweit erforderlich, den Beitragsmaßstab feststellt. Hinsichtlich der
Beteiligung und des Beitragsverhältnisses unter den Beteiligten selbst unterliegt
die Feststellung der Anfechtung im Rechtswege binnen drei Monaten nach Zu-
stellung des endgültigen Bescheids.
53.
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch den zuständigen Minister.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Tromsö, an Bord M. Y. „Hohenzollern““ den 15. Juli 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bülow. v. Bethmann Hollweg. Frhr. v. Rheinbaben.
Beseler. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Holle.
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Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind
bekannt gemacht:
1. der Allerhöchste Erlaß vom 17. November 1906, betreffend die Ver-
leihung des Enteignungsrechts an die Stadt Posen zum Erwerbe des
zur Anlegung zweier Promenadenwege erforderlichen Grundeigentums,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Posen Jahrgang 1907
Nr. 29 S. 357, ausgegeben am 16. Juli 1907;
das am 10. Juni 1907 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainage-
genossenschaft zu Ostrowiec im Kreise Kempen i. Posen durch das Amts-
blatt der Königl. Regierung zu Posen Nr. 28 S. 339) ausgegeben am
9. Juli 1907
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