Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

— 257 — 
mit allen Beteiligten, ob die Ablösung an die Kreise oder die Gemeinden statt- 
zufinden hat. 
Soweit ein öffentliches Interesse besteht, ist die Wegepolizeibehörde befugt, 
die Ablösung nach Maßgabe der beiden vorhergehenden Abs. zu beantragen. 
52. 
Auf nichtöffentliche Wege, deren Benutzung einem bestimmten Personen- 
kreise zusteht, (Interessentenwege, § 3) findet, wenn das Gemeinschaftsverhältnis 
nicht durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründet ist, das Gesetz, betreffend 
die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen An- 
gelegenheiten, vom 2. April 1887 (Gesetzsamml. S. 105) mit der Maßgabe sinn- 
gemäß Anwendung, daß an Stelle der Auseinandersetzungsbehörde der Kreis- 
ausschuß, in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern der Bezirksausschuß 
beschließt und, soweit erforderlich, den Beitragsmaßstab feststellt. Hinsichtlich der 
Beteiligung und des Beitragsverhältnisses unter den Beteiligten selbst unterliegt 
die Feststellung der Anfechtung im Rechtswege binnen drei Monaten nach Zu- 
stellung des endgültigen Bescheids. 
53. 
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch den zuständigen Minister. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Tromsö, an Bord M. Y. „Hohenzollern““ den 15. Juli 1907. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bülow. v. Bethmann Hollweg. Frhr. v. Rheinbaben. 
Beseler. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Holle. 
—““*--——- 
  
  
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind 
bekannt gemacht: 
1. der Allerhöchste Erlaß vom 17. November 1906, betreffend die Ver- 
leihung des Enteignungsrechts an die Stadt Posen zum Erwerbe des 
zur Anlegung zweier Promenadenwege erforderlichen Grundeigentums, 
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Posen Jahrgang 1907 
Nr. 29 S. 357, ausgegeben am 16. Juli 1907; 
das am 10. Juni 1907 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainage- 
genossenschaft zu Ostrowiec im Kreise Kempen i. Posen durch das Amts- 
blatt der Königl. Regierung zu Posen Nr. 28 S. 339) ausgegeben am 
9. Juli 1907 
V
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.