Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Das dealsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 4/7.) 
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die Vorlaße einer Commission überwiesen werde, werde sich ein Ausweg ver- 
einbaren lassen. 
Fürst Hohenlohe-Lauenburg (freisconserv.). hätte ge- 
wünscht. daß der Reichskanzler vorgezogen hätte, mit den Mitgliedern des 
Hauses eine Verständigung über Lücken 
baren. 
Hause zu sein. 
falls mehr erreicht als durch die V 
leideurrn Abwesender seien zu bekla 
ntweder durch Zurücknahme der Belei 
bräsidenten verhindert werde, die Velei 
en zu lassen. Kein Land der Welt be 
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in der Geschäftsordnung zu verein- 
Jedes Parlament der Welt müsse darauf bestehen, Herr in seinem 
Bei freier Verständigung hätte die Reichsregierung jeden- 
orlage 
Sträsliche Acußerungen und Be- 
gen. Abhilfe müsse geschafft werden, 
digung oder dadurch, daß durch den 
digung Verbreitung nach außen fin- 
ihe in der Verfasfung so weitgehende 
  
Bestimmungen wie wir. Wenn in England ein Parlamentsmitglied im 
Karlamente eine staatsgefährliche Rede halte, so sei es dafür verantwortlich. 
ine entsprechende Abänderung des § 22 der Reichsverfassung sei nolhwen- 
9. Redner erörtert einzelne Paragraphen der Vorlage und wendet sich 
namentlich gegen die Beslimmungen belreffend die Strafgewaltscommission. 
Ebenso ist er Kutschieden gegen die Ausschließung von Mitgliedern aus dem 
Reichstage, erklärt, und seine Freunde wollten das freie Wort nicht be- 
schränkt, #nschreitungen nur durch Iniliative des Hauses beseiligt wissen- 
Sie würden bei der zweiten Lesung eine Resolution einbringen, die ihren 
Wünschen Anedruck gebe. Einer Verweisung an eine Commission wäre er 
nicht abgeneigt. v. Heeremann (Centrum) ist für unbedingte Ablehnung 
des Entwurfs als eines Eingriffs in die Freiheit und Unabhängigkeit des 
Parlaments, als im Widerspruch stehend mit der Verfassung und mit sich 
selbst. Anch liege kein Bedürfniß zum Erlasse eines solchen Gesehes vor. 
Mit diesem Gesetze in der Hand könne jede Minderheit mundtodt gemacht 
werden. Auch seien die Bestimmungen der Vorlage zum Theil practisch gar 
#nicht durchzuführen. Redner bittet, die Vorlage a limine abzuweisen. 
4. Helldorf (deutsch- Wserv ertlät. für sich und seine Freunde ihre Ueber- 
einstimmung mit der Tendenz des Gesehzes. Ein solches sei nothwendig #ur 
bhilfe von Uebelständen, die alle Welt beklage; er halte den Entwurf für 
verbesserungsfähig und wünsche deßhalb mit Aussicht auf Erfolg dessen Ver- 
weisung an eine Commission. Lasker (nat elib.) ist für enlschiedene Ver- 
werfung der Vorlage, die nicht nur Schäden mit sich bringe, sondern auch 
ihren Zweck vollig versehle. Redner führt aus, wie es auf einen wahrheits- 
gelreuen Sitzungsbericht ankomme. Ferner seien oft gerade vom Bundesraths- 
tische aus Aeußerungen gefallen, die man heute als nnleidlich bezeichne: es 
sei dem Reichskanzler selber passirt, eiumal etwas als Lüge zu bezeichnen, 
was er zurückgenommen, als es den Anschein haben konnte, daß es sich auf 
ein Mitglied des Haufes beziehe. Er bestreitet sodann die Bedürfnißfrage. 
In der Praxis sei kein Fall aus dem Reichstage oder aus dem preußischen 
Landtage nachweisbar, der den Erlaß eines solchen Gesehes rechtfertige. Kein 
Parlament des Anslandes verhandelte mit gleicher Ruhe, Würde und Ob- 
jeclivität wie der Reichstag und die deutschen Landtage. Wahrheitsgetreue 
Berichte über die parlamentarischen Verhandlungen seien verfassungsmäßig 
garantirt. Eine Beschränkung diefer Freiheit bedeute einen Eingriff in die 
Verfassung. Man rectificire auf der Stelle die gethane Beleidigung, aber 
man beschränke deßhalb nicht die Oeffentlichkeit der Verhandlung, man ver- 
nichte nicht die Antonomie des Neichstags bezüglich der Geschästsordnung. 
Die Disciplin sei nur durch den Präsidenten zu handhaben. iva vox 
vertrage nur viva lex“, das heißt nur eine Correctur des Präsidenten. Er 
brrust sich hiefür auf verschiedene parlamentarische Vorgänge. Nehme man 
die Vorlage an, so würde man damit nur die rhetorische Heuchelei begün- 
sligen. Ueberdieß würde der Gesetzentwurf jedem Präsidenten die Amtserfül- 
—...— 
  
  
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