Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

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(Nr. 11077.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 
25. Juli 1910 vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw. Vom 4. Sep- 
tember 1910. 
Ar Ihren Bericht vom 28. August d. J. bestimme Ich, daß bei der dem- 
nächstigen Ausführung der in dem Gesetze vom 25. Juli d. J., betreffend die 
Eisenbahnanleihe für 1910, im § 1 unter I vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien 
die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebs: 
1. 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
der Haupteisenbahn von Witten West nach einem geeigneten Punkte 
der Bahnstrecke Schwelm - Barmen-Rittershausen der Eisenbahndirektion 
in Elberfeld, 
der Nebeneisenbahn von Marggrabowa nach Czymochen der Eisenbahn- 
direktion in Königsberg in Preußen, 
der Nebeneisenbahn von Prust-Bagnitz nach Tuchel der Eisenbahn- 
direktion in Danzig, 
der Nebeneisenbahn von (Gnesen) Pyszczyn nach Revier (Schokken) 
der Eisenbahndirektion in Bromberg, 
der —n von Kontopp nach Schwiebus der Eisenbahndirektion 
in Posen, 
der Nebeneisenbahnen von Tantow nach Gartz a. Oder und von Fürsten- 
werder nach Strasburg i. Uckermark der Eisenbahndirektion in Stettin, 
. der Nebeneisenbahn von Arendsee nach Geestgottberg (Wittenberge) der 
Eisenbahndirektion in Hannover, 
der Nebeneisenbahn von Merseburg nach Zöschen der Eisenbahndirektion 
in Halle a. Saale, 
der Nebeneisenbahn von Bock-Wallendorf nach Neuhaus a. Rennweg- 
Igelshieb mit Abzweigung von Ennstthal nach Lauscha der Eisenbahn- 
direktion in Erfurt, 
der Nebeneisenbahn von Heiligenstadt nach Schwebda (Eschwege) der 
Eisenbahndirektion in Cassel, 
der Nebeneisenbahn von Clausthal-Zellerfeld nach Altenau der Eisen- 
bahndirektion in Magdeburg, 
der Nebeneisenbahnen von Sankt Wendel nach Tholey und von Irrel 
nach Igel der Eisenbahndirektion in Saarbrücken, 
der Erweiterung des Oberschlesischen Schmalspurnetzes der Eisenbahn- 
direktion in Kattowitz, 
der Verbindungsbahn bei Halle a. Saale der Eisenbahndirektion 
in Halle a. Saale 
übertragen wird. 
Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden 
Beschränkung der Grundstücke, die zur Bauausführung nach den von Ihnen
	        
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