82 III. Theil:
demnach weitere 8 Jahre, im Mobilisirungsfalle als Militärärzte
bei den Truppen und in den Spitälern zu dienen.
453. Wie gestalten sich ihre Rangverhältnisse?
Bei bewiesener guter Haltung und Brauchbarkeit werden
die freiwilligen Aerzte nach Ableistung des einjährigen Dienstes
und vollständiger Erfüllung der zur Anstellung als Militärarzt
gestellten Vorbedingungen zur Verleihung des Titels „Landwehrarzt“,
womit der Rang eines Oberlieutenants verbunden ist, in
Vorschlag gebracht.
vVV. Nachtrag zu 435 und 445.
454. Es ist oben (435) gesagt worden, daß nur derjenige einjährige
Freiwillige zum Landwehr-Offiziers-Examen zugelassen
wird, der nach 6Gmonatlicher Dienstzeit zum Unteroffiziersdienste
bestimmt worden und dann (445), daß, wer
das Landwehr-Offiziers-Examen nicht bestanden, in dieselben
Verhältnisse trete, wie diejenigen, welche keinen einjährigen
Freiwilligendienst gemacht; läßt sich von alle
dem nichts mehr gut machen
Doch, nach neueren Bestimmungen (Beilage IV).
b. In der Reserde und Landwehr.
455. Es ist schon früher (193) angeführt worden, daß die
Dienstzeit in der Reser ve drei und die in der Landwehr fünf
Jahre dauert; kann sich diese Dienstzeit in der Reserve oder
Landwehr auch abkürzen, so daß man dort weniger als drei
und hier weniger als fünf Jahre auszuhalten hat7
Ja, es ist Beides unter Umständen möglich.
456. Welches sind die Voraussetzungen solcher
Abkürzung!
I. Die Dienstzeit der Reserve kürzt sich, wenn man freiwillig
(478. 479) oder gezwungen (475) in der activen Armee
weiter dient;
II. die Dienstzeit der Landwehr kürzt sich, wenn man gezwungen
in der Reserve weiter dient (475).
457. Um wie viel kürzt sich dann die Dienstzeit in der
Reserve oder Landwehr!
Genau um so viel, als man in der activen Armee länger
gedient hat — beziehungsweise in der Reserve.