Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VI. Ergänzungsband. (53a)

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Gesetzund  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen,

10“  Stück  vom  Jahre  1855.

 

43)  Verordnung,
die  Richtungslinie  der  Chemnitz-Zwickauer  Eisenbahn  betreffend;

vom  gten  Juli  1855.

Ule  Bezugnahme  auf  die  Verordnung  vom  1  Aten  Mai  dieses  Jahres  (  Gesetz=  und
Verordnungsblatt  vom  Jahre  1855,  Seite  55  fg.)  wird  von  dem  Ministerium  des  Innern
  andurch  bekannt  gemacht,  daß  die  fernerweit  genehmigte  Strecke  der  Eisenbahnanlagen
von  der  Chemnitz-Riesaer  Staatseisenbahn  bei  Chemnitz  über  Glauchau  und  Niederschindmaas
  einerseits  nach  Zwickau  und  andererseits  bis  an  die  Königlich  Sächsische  und  Herzoglich
  Sachsen-Altenburgische  Landesgrenze  in  der  Richtung  nach  Gößnitz,  beziehendlich  ohne
Berührung  des  Herzoglich  Sachsen-Altenburgischen  Landesgebiets,  bis  an  die  Sachsisch-Bayerische
  Staatseisenbahn  die  Fluren  folgender  Orte:

Neustadt,

Höckericht,

Siegmar,

Reichenbrand,

Grünga,
berühren  wird.

Dresden,  den  gten  Juli  1855.

Ministerium  des  Innern.
Frhr.  v.  Beust.

Demuth.

 

&  44)  Verordnung,
die  Bedachung  von  Gebäuden  mit  Dampfkesselanlagen  betreffend;
vom  3ten  Juli  1855.
G.  nochten  Wahrnehmungen  zufolge  hat  die  Bestimmung  im  §  3  sub  a  der  Verordnung,
  die  polizeiliche  Beaufsichtigung  der  Dampfkessel  betreffend,  vom  1  3ten  September
1855.  21