Full text : Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

598  Analekten.

Auffallend  ist,  daß  Pufendorf  die  Verdammung  des  Herzogs  von  Lothringen
durch  das  Parlament  von  Metz  aussprechen  läßt,  worauf  der  König  am  9.  August
  16.33  in  Lothringen  eingerückt  sei.  Dies  Parlament  ist  jedoch  erst  am
26.  August  eingerichtet  worden.

Chemnit  sagt  allerdings:  der  König  habe  am  30.  Juli  zu  Metz  eine
Sentenz  gegen  den  Herzog  aussprechen  lassen,  aber  ich  denle,  das  ist  ein  Fehler
von  Chemnitz.  Am  30.  Juli  hat  das  Parlament  zu  Paris  eine  Verdammung
über  den  Herzog  von  Lothringen  in  Bezug  auf  Bar  aussprechen  lassen,  für  welches
der  Herzog  ein  Vasall  von  Frankreich  war.  Que  ce  duché  serait  saisi  au  profit
  du  roi  et  ensuite  réuni  à  la  couronne  ef.  Aubéry  1I,  374.  Ein  anderes  Mal
führt  Pusendorf  als  die  Ursache  des  schlechten  Erfolges  einer  deutschen  Gesandtschaft
  in  Frankreich  an:  Quod  Richclius  res  Suecorum  difficultatibus  implicabat,
  ut  ordines  pDaullatim  ad  Gallicam  tutelam  implorandam  compellerentur.
Chemnitz  weiß  nur  von  Einwirkungen  der  Römisch-Katholischen.  Pufendorf
faßte  die  Sache  zugleich  unter  den  Eindrücken  seiner  Zeit.  Es  giebt  ein  Gefühl
  des  Augenblickes  und  der  obwaltenden  Umstände,  welches  die  Autoren
unwillkürlich  beherrscht.  In  Pufendorf  bemerken  wir  Anschauungen,  welche
denen  des  Dreißigjährigen  Krieges  fern  liegen.

Verweilen  wir  hier  noch  einmal  bei  dem  historisch  wichtigen  Moment  der
ersten  Festsetzung  der  Franzosen  im  Elsaß.  Es  war,  wie  man  weiß,  der  Graf
Hermann  Adolf  von  Salm,  Dechant  und  Administrator  des  Bisthums  Straßburg,
  Gouverneur  von  Zabern,  der,  indem  er  von  dem  Rheingrafen  Otto
Ludwig  zurückgeworfen,  in  Gesahr  gerieth,  demselben  die  Veste  Hohbar  aufgeben
  zu  müssen,  es  vorzog,  sie  den  Franzosen  zu  überliefern.  Pufendorf  fagt
davon  (de  reb.  Succ.  p.  142)  Salmensis  in  Gallos  quam  Suecos  pronior,
an  ut  inter  hos  dissidiorum  semen  spargeret.  Das  Erste  ist  ohne  Zweifel
richtig,  die  Thatsache  beweist  es,  aber  das  Andere  ein  Gedanke,  der  aus  der
zweiten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  in  die  erste  übertragen  wurde.  Chemnit
giebt  die  Motive  einfacher  an,  „weil  die  Noth  an  Mann  gangen  und  er  die
Festung  den  Frangosen  lieber  als  den  Schwedischen  und  Evangelischen  gönnen
wollen“.  Aber  auch  Chemnitz  kannte  die  Sache  nicht  von  Grund  aus.  Der
Graf  von  Salm  hatte  einen  förmlichen  Vertrag  mit  dem  französischen  Befehlshaber
  de  La  Force  geschlossen,  nach  welchem  auch  Hagenau  und  Zabern  an
den  König  von  Frankreich  überliefert  werden  sollten.  In  diesem  Vertrage  nun,
der  sich  in  den  Memoiren  von  Richelien  findet  (8,  55),  lernt  man  auch  das
Motiv  kennen.  Es  heißt  darin:  „pour  y  conserver  la  religion  catholique,
le  comte  de  Salm  n’'ayant  point  de  forces  sufhsantes  pour  cet  effet“.
Unleugbar  ist  es  demnach,  daß  der  religiöse  Zwiespalt,  wie  bei  den  Eroberungen
der  drei  Bisthlmer,  so  auch  bei  der  ersten  Festsetzung  der  Franzosen  im  Elsaß
entscheidenden  Einsluß  ausgeübt  hat.  In  der  Instruttion,  welche  La  Force  auf
die  Meldung  dieser  Ereignisse  aus  Chantilly  am  10.  Februar  erhielt,  wird  er
ermahnt,  gute  Mannszucht  zu  halten,  hauptsächlich  „que  l'on  donne  sujet
aux  Catholiques  voisins  de  se  louer  de  ses  troupes  par  le  bon  traitement
  quils  en  recerront“.  Aus  diesem  Actenstück  sieht  man  auch,  daß  die
Absicht  der  Franzosen  sogleich  darauf  gerichtet  war,  sich  Breisachs  zu  bemächtigen.
  Dem  Grafen  Salm  soll  gesagt  werden,  daß  es  von  den  Schweden  zunächst
  angegriffen  werden  würde.  Die  Kaiserlichen  würden  es  nicht  behaupten