Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 29. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. (29)

8 Zehntes Buch. Erstes Capitel. 
Höfe zu halten, doch ohne ihn noch schlechthin zu binden 1); am 
22. August, nicht nur nichts ohne Theilnahme des Marschalls zu 
thun, sondern in allen Stücken mit ihm im Einverständniß zu han- 
deln, wobei jedoch die Verbindlichkeit, in Len wichtigsten Dingen an- 
zufragen, wenigstens nicht zurückgenommen wurde; endlich am 26. Sep- 
tember, auch zur Hauptsache zu schreiten, ohne eine weitere Rückfrage 
zu thun oder eine andere Instruction zu gewärtigen. 
Es war die zweite dieser Weisungen, welche dem Kurfürsten von 
Mainz mitgetheilt wurde und seine Entscheidung bewirkte. Durch 
seinen Neffen that er hierauf dem Marschall Belleisle zu wissen, daß 
er sich den nunmehr gewonnenen vier Stimmen anzuschließen gedenke. 
Er machte nur die einzige Bedingung, daß der König seine Meinung 
nicht ändere; — was nach dem Schreiben vom 6. nicht mehr zu 
fürchten stand. 
Die Bildung der Mehrheit aber, verbunden mit zutreffenden 
Kriegsereignissen, hatte nun, wie in früheren Zeiten so oft, die Wir- 
kung, auch die Unentschiedenen zu einem Beschluß zu bringen. 
Auf Georg II. wirkte zugleich die Annäherung französischer 
Truppen und die Mahnung von Preußen und Mainz. Schon am 
14. September schrieb er eigenhändig dem Kurfürsten von Baiern, 
daß er dem Wunsche desselben nicht länger entgegen sein wolle. 
Dieser ersuchte hierauf die Franzosen, sich aller Feindseligkeiten zu 
enthalten, die in Deuschland nur einen schlechten Eindruck machen 
würden. Und da nach manchem Schwanken jetzt auch Sachsen seinen 
Widerspruch aufgab, von Trier ein solcher ohnehin nicht zu besorgen 
war, so konnte man zu den Wahlhandlungen fortgehen. 
Am 4. November ward die erste, zwar nur vorläufige, aber 
schon für die Hauptsache überaus gewichtige Frage zur Abstimmung 
gebracht: ob die böhmische Kurstimme für diesmal zugelassen werden 
solle. Sechs Stimmen waren dagegen, die beiden andern erklärten, 
daß sie der Mehrheit für diesen Fall ihren Lauf lassen wollten, so 
daß die Ausschließung derselben beschlossen war 2). Der böhmische Ge- 
sandte mußte das von ihm bereits eingenommene Quartier wieder 
räumen. 
1) Sein Grund ist: Comme la cour de Vienne refuse opiniätrément 
de me rendre justice sur mes droits incontestables sur la Silésie etc. 
2) Erste förmliche Präliminarconferenz, bei Olenschlager Geschichte des 
Interregni IV. 208: Conclusum, „daß die böhmische Wahlstimme für dermaln 
und ohne künftige Consequenz zu ruhen hätte“.
	        
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