Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Fruͤhes Gewoͤhnen, alles Wissen sogleich 
praktisch zu machen, d. i. anzuwenden und 
auszuuͤben, ist die Seele des Unterrichtes. 
Dadurch gelangt der junge Mensch zur fruͤ- 
hen Kenntniß der ihm noch mangelnden und 
ihm beywohnenden Kraͤfte und Fertigkeiten. 
Das Kind, welches, sobald es sich eine ge- 
rade Linie vorzustellen weiß, auch sogleich 
Hand anlegt, Eine zu ziehen; vom Wissen 
zum Ueben schreitet, und so in Allem gewoͤh- 
net wird, wird wohl auch eher als ein an- 
deres geneigt seyn, die Sittenregel, die der 
Lehrer ihm deurlich vortrdgt, auszuüben, 
und nach dem erweckenden Bibelspruche, den 
es in seinem Lesebuche findet, sich zu richten. 
Wo das Lernen nur todtes Lernen des tod- 
ten Buchstaben ist, da kann freylich weder 
thá#tiger Glaube, noch handelnde Nächsten- 
liebe, da kann kein praktisches Christenthum 
hervorgehen. Die im Menschen schlummern- 
den Anlagen zum Guten wollen geweckte, 
und darum muß schon der erste Unterricht 
darauf berechnet seyn, das Kind an die in 
ihm immer lebendig zu erhaltende Regel zu 
gewöhnen, das Wissen und nach diesem 
Wissen Etwas hervorbringen, für seine 
zanze Lebenszeit Eins seyn müsse. Die Aus- 
übung des Gelerncen ist zugleich die Probe 
für das richtige, fruchtbare und unvergeßli= 
che Lernen. 
S. 22. 
Den Schullehrern die gleichmäßige Ver- 
theilung des ganzen behrstoffes, d. i. alles 
dessen, was sie zufolge des neuen Planes die 
Kinder zu lehren haben, nach einem allge- 
24 — 
meinen zu beobachtenden Regula- 
tive vorzuschreiben, ist bey den so man- 
nigfaltigen Verschiedenheiten in Rücksicht 
der Dauer des Schulbesuches, der Menge 
der Schultage und Schulstunden, der meh- 
reren oder minderen Fdhigkeiten von Seite 
sewohl der Lehrenden als Lernenden, der gräs- 
sern oder geringeren (das Fortschreiten des 
Unterrichtes erleichternden) Schülerzahl, 
u. dgl. m. weder räthlich noch möglich, 
wenn man in Erwägung ziehr, daß die mei- 
sten Landschulen nur einen einzigen Lehrer 
haben, und dieser oft für sechserley Schu- 
lerkurse, d. i. für alle, von 6 bis 13 Jah-= 
ren die Schule besuchenden Kinder, zu be- 
sorgen hat?). 
"*) Wo für die 3 Kurse der Elementar-Schalen 
nur ein oder zwer Lehrer sind, müssen die Lehr- 
stunden der verschiedenen Kurse zu verschledenen 
Jeiten gehalten, und darauf gesehen werden, 
daß die Ansänger kürzere Zeit in der Schule sich 
aufhalten dürsen. 
(Die Fortsetzung folgt). 
  
Beförderungen. 
Seine Königliche Majestät haben allergnä- 
digst geruhet den bisherigen Oberfärster zu 
Mindelheim, Franz Martin, zum zweyten 
Forstinspektor in der Provinz Franken, — 
den bisherigen Lehrer der königl. Forstschule, 
Dav. Güth, zum Oberförster zu Schwein= 
furth zu ernennen. 
 
	        
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