Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Klasse der besondern Wissenschaften. 
  
I. Sektion der für die Bildung 
des religiösen Volkslehrers er- 
foderlichen Wissenschaften. 
1. Encyclopädie und Methodologie der theologi- 
schen Wissenschaften. 
Professor Zimmer. 
a. Hebrische Sprache. 
Professor Mall, von 3 — 4 Uhr täg- 
lich, nach eigener Sprachlehre. 
3. Einleitung in das alte und neue Testament. 
Professor Mall, von 11 — 123 Uhr, 
dreymal die Woche, nach eigenem Dlane. 
4. Eregese über das Evangelium von Lukas. 
Dr. Azenberger, von 2 — 3 Uhr 
täglich. 
5. Allgemeine Kirchengeschichte. 
Professor Michl, nach eigenem Lehrbuche. 
6. Geschichtliche Darstellung der gesammten Rell- 
gionslehre des Christenthums. 
Professor Zimmer, von 9 — 10, und 
von à — 3 Uhr täglich, nach eigenem Lehr- 
buche. 
7. Allgemeine Sivtenlehre. 
Professor Sailer, von 16 — II1 Uhr 
täglich, nach seiner gedruckten Idee der christ- 
lichen Moral. 
8. Angewandte Moral. 
Professor Winrer, Freytag und Sonn- 
abend, nach Schenkl. 
#. Katechettk. 
Professor Winter, Mondtag und Dien- 
stag nach eigenen Heften. 
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10. Pastoraltheologie. 
Professor Fingerlos, von 9 — 10 Uhr, 
dreymal woͤchentlich, nach eigenem Lehrbuche. 
Professor Sailer, von to — 11 Uhr 
taͤglich, nach der zweyten Anflage seiner 
Vorlesungen uͤber Pastoraltheologie. 
II. Sektion der Rechtswissen- 
schaften. 
1. Eueyclopädie und Methodologie der Rechts- 
wissenschaften. 
Professor Krüll, in den-ersten 6 Wochen, 
nach eigenem Plane. 
2. Methodologie des Rechtsstudiums. 
Professor Hufeland, täglich 3 Stun- 
den, die Woche vor dem beginnenden Se- 
mester, nach seinem Abrisse der Wissenschafts= 
kunde und Methodologie der Rechtswissen- 
schaft. 
3. Instltutionen des gesammten pofiriven Rechts, 
oder Encyclopädie der in Teutschland gelten- 
den Rechte. 
Professor Hufeland, von 9 — 10 Uhr 
täglich, nach der zweyten Auflage seines 
Leitfadens hierüber. 
4. Geschichte des rdmischen Rechts. 
Professor Hufeland, von 196 — 11 Uhr 
téglich, nach seinem Lehrbuche. 
5. Enropäisches Völkerrecht. 
Prokanzler Gönner, von 4 — F Uhr, 
abwechselnd mit den Staatsverhältnissen des 
rheinischen Bundes, nach v. Martens. 
Professor von Moshamm, von 2— 3 
Uhr täglich, nach v. Martens. 
* ) Für dielenigen, welche die diplomatische Lauf- 
bahn antreten wollen, wlrd derselbe theorektische
	        
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