gabe des obenbemerkten Blattes, jedoch mit
Weglassung des auf die veränderten politischen
Verhältnisse nicht mehr passenden Prädika=
tes, — Kreis-Korrespondent, — zu
erneuern, auch Wir Uns bewogen gefunden
haben, seiner Bitte zu willfahren, so bestät-
tigen Wir hiedurch demselben die bereits ver-
liehene Freyheit,
den Korrespondenten von und für
Deutschland
nach dem bey der Entstehung bieses Blattes
Uns vorgelegten Plane, bis Wir es anders
ic verordnen für gut finden werden, in of-
feuem Druck legen, seil haben, versenden
und verkaufen zu dürfen.
In Gemähheit dieser Konzession gebiethen
Wir lsämmtlichen Unterthanen, Unseres Kö-
nigreichs, namentlich allen und jeden darin
angesessenen Buchdruckern und Buchhändlern,
bey Vermeidung Unserer allerhöchsten Ungnade
und Verwirkung einer Strafe von hundert
Dukaten, wovon jedesmal die eine Hälfte
dem Zeicungs-Verleger, die andere aber Un-
seren Staatskassen zufallen solle, so lange
dieses Privilegium bestehet, auf keinerley
Weise und unter keinerley Form, weder mit-
tel= noch unmittelbar eines Nachdruckes oder
Debits erwähnter Zeitung sich anzumassen.
Dagegen ist der Herausgeber dieses Blactes
bey unmittelbar nachfolgendem Verluste die-
ses Privilegiums schuldig, die für öffentliche
Blätter dieser Art angeordnete Zenfur, wel-
che außer Unserer Residenz= Stadt dem ein
schlägigen General-Kommissariate oder demje-
nigen, welcher von demselben substituiret wird,
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übertragen ist, unter keinem Vorwandte zu
umgehen, und an diesen von jedem Blatte, wie
es erscheinet ein, und an Unser geheimes
Ministerial-Departement der auswärtigen
Angelegenheiten sechs Exemplare abzugeben.
Gegenwärtige Urkunde haben Wir aller-
höchsteigenhändig unterzeichnet, mit Unserem
königlichen Sekret-Insiegel bedrucken lassen,
und zur allgemeinen Wissenschaft durch das
Regierungsblatt bekannr zu machen befohlen.
Gegeben in Unserer Haupt= und Residenz-
Scadt München den r4. Dezember 1306.
Max Joseph.
Freyherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl.
von Flad.
Instruktion
zur
Erhebung der Kriegs= Auflage in der
obern Pfsalz.
Wir Maximiian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Ueber die Art der Erhebung der angeord-
neten Kriegsauflage erlassen Wir für die
Provinz der obern Pfalz folgende In-
struktion:
1. Für die eigentliche Oberpfalz sammt
der Landgrafschaft Leuchtenberg bestim-
men Wir hiemit bey dem Bauernstande eine
ganze Landsteuer, als die das : Pro-
zent vom Grund-Vermögen approxinrirende
Kriegsauflage.
a. Für die Distrikte Sulzbach, Floh,
Parkstein und Vohenstraus eine halbe
Land-Steuer.