Brücken= und Straßenbau arbeitende Per-
sonal vorgeschriebenen Dienstinstruktionen an-
gegeben wurden, so sind diesen zuwider den-
noch solche Werkzeuge nicht aller Orten an-
geschafft worden. Einige Baudirektoren und
Inspektoren haben auch bey dieser Sache
nicht mit der gehörigen Thütigkeit verfah-
ren, und es werden noch Werkzeuge ge-
braucht, welche die doppelte Mannschaft,
folglich auch die zweyfachen Ausgaben noth-
wendig machen.
1. Das General-Landes-Kommissa-
riat hat demnach der Wasser= und Stras-=
senbaudirektion den Befehl zu ertheilen, die
in oben erwähnten Dienstes-Instruktionen
bezeichneten Werkzeuge, soviel deren noth-
wendig sind, für jeden Wegmacher aber die
in der Wegmeister-Instrukrion vorgeschrie-
benen bis zum rs. April unfehlbar anschaf-
sen zu lassen. 6
Da, wo die Straßen in einer Ebene
laufen, und festen Grund haben, oder die
Kiesgruben sich in der Rähe befinden, muß
wenigstens auf je zwey Wegmacher ein 3 #
Kubieschuhe haltender Wippkarren bis zum
festgesetten Termin gemacht und im Ge-
brauche seyn, weil damit bedeutende Erspa-
rungen erwirkt werden.
Soollte die Baudirektion oder Inspek-
tion ein Eremplar hievon nöthig haben, so
hat sich dieselbe mit dem beym geheimen
Central:Wasser- und Straßenbau-Büreau an-
gestellten Ober-Ingenieur Schlumberger
in das Vernehmen zu sehen, demselben aber
den Geldbetrag im Voraus zu Übersenden.
MWMasser:
68 —
a. Da bey dem Wasser-Brücken= und
Straßenbauwesen große Summen verschleu-
dert werden können, wenn nicht mit der
gehörigen Dienstesstrenge verfahren wird,
Belehnungen des Fleißes und Bestrafun=
gen eintreten; se verordnen Wir hiemit,
daß diejenigen Bauaufseher, Werk= und
Wegmeister, so wie die Wegmacher, welche
der in ihren Instruktionen festgesetzten Schul-
digkeit nicht nachkommen, von dem technischen
geheimen Central-Wasser: und Straßenbau-
Büreau mit einem Viertheill, der Hälfte,
drey Viertheil, oder mit der ganzen und
doppelten Monatsgage ohne weiters bestrafe
werden sollen. Diese Strafe wird der Etats-
kuratel von dem geheimen Büreau, bekannt
gemacht, damit dieselbe bey der Provipjial=
Hauptkasse und den Rentämtern, iy Einnahme
gebracht werde. I.
Damit diese Strafe auch daselbst statt
finde, wo das geheime Centcral = Wasser-
und Straßenbau-Büreau nicht die unmittel-
bare Direktion führt; so soll dieselbe von
ihm auch auf die gutachtlichen Berichte und
Anzeigen der Baudirektion in allen Provin=
zen verhängt werden.
. Andern -heils walls. Wie auch
die sehr fleißigen, thätigen, und sich Janz
besonders auszeichnenden Bauaufseh#r, Werk-
und Wegmeister, so wie die Wegmacher be-
lohnen. Das technische geheime Cenrral=
und Straßenbau-Büreau wird
daher autorisirt, durch besondere Beloh=
nungs-Dekrete den ersteren eine monalliche
Graeifikation von 1 bis 4 fl., und den leß-