teren von 30 kr. bis zu 1 sl. 30 kr. zu be-
willigen, und hat die Etatskuratel solche
nach gepflogener Kommunikation von jenem
geheimen Buͤreau auf die Rentaͤmter sofort
anzuweisen.
Diese Belohnungen, welche nur so
lange fortdauern, als die Judividuen, denen
sie ertheilt werden, mit gleicher Anstrengung
ihren Dienst verrichten, koͤnnen auch von dem
besagten geheimen Büreau auf ein gründli-
ches Gutachten der Baudirektion und In-
spektion gegeben werden.
4. In soferne das Aerarium dadurch
bedeutende Nachtheile erfährt, daß die neu-
aufzunehmenden Bauaufseher, Werk= und
Wegmeister kein“ praktischen Dienstkenntnisse
und Erfahrungen haben, folglich dieselben
erst auf Unkosten des Staats während ihres
Dienstes erlernen müssen, so soll in Zukunft
keiner mehr angestellt werden, welcher nicht
bey einem Bau, oder auf den Straßen prak-
tisch seine Dienstobliegenheiten erlernt hat.
Diejenigen, welche solche Stellen zu
haben wunschen, müssen daher auf ihre ei-
genen Kosten jene praktische Kennrnisse bey
den geschicktesten und thätigsten Werk= und
Wegmeistern erlernen. Um aber allen Miß-
bräuchen zu begegnen, die Bemühung sol-
cher Werk= und Wegmeister zu bezahlen,
und sich tüthtiger Subsjekte zu versichern, so
soll keiner die Aussscht auf künstige Anstel-
lung durch das Praktijiren erhalten, welcher
nicht von dem rechnischen geh. Central-Was-
ser= und Straßenbau-Büreau enrweder unmit-
telbar, oder auf die abgeforderten Gutachten
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der Baudirektoren dazu als tauglich erkannt
worden ist; und soll deßwegen kein Werk-
und Wegmeister ein solches Subsekt anneh-
men, wenn es nicht auf Anordnung jencs
geheimen Bürcau von dem ihm vorgesetzten
Bauinspektor den schriftlichen Auftrag erhält.
Durch diese Einrichtung wird eine dem
Dienste wohlthärige Aemulation unter den
Werk= und Wegmeistern entstehen, weil die-
senigen, denen die Anlernung künftiger Werk-
und Wegmeister anvertramt wird, eine vor-
zügliche Auszeichnung genießen, und daneben
ihre Einnahmen vermehrt sehen. Auch wird
dieselbe die Aussicht selbst, ohne Ausgaben
für den Staat zu verursachen, vervielfältigen.
Endlich muß sie die bewährtgefundenen prak-
tischen Maximen in kurzer Zeit überall in An-
wendung bringen, und auf diese Weise eine
Einheit für das Wasser= Brücken, und Stras-
senbauwesen bewirken.
§. Endlich besehlen Wir, daß die
Straßenbau-Ingenieure, die Bauausseher,
Werk= und Wegmeister in allen Provinzen
vom 15. März an nur von dem geheimen
Central.Wasser= und Straßenbau-Büreau mit
Anstellungsdekreten versehen werden sollen,
und hat das General-Landes-Kommissariat,
als Etats Kuratel, bloß die Gehaltsanwei-
sung zu erlassen.
Die Stempel: und Siegelgelder sind den
Angestellten abzuziehen, und soll dem benm
geheimen Büreau angestellten Kanzleybothen
ein Gulden für jedes Dekret zufließen.
In Hinsticht der Pensionirung und Ent-
lassung hat es lein Verbleiben nach ben be-