Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

die koͤniglich-baierischen Land- 
Spezial 
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Instruktion 
fuͤr 
über die Pupillen = oder Vormumschafts-Rechnungen. 
  
Einnahmen., 
und Stadtgerichte der-Provinz Schwaben, 
  
Rechnungs- 
Rubriken. 
Erklrungen 
der 
Rechnungs-Rubriken. 
Vorschriften 4. „Erläuterungen 
die Fchnolführenden 
Land= und Stadtgerichte. 
Beplagen. 
  
I. Abschnitt. 
Aus Aktiv-Kapita- 
lien und Aktiv- 
Resten. 
I. Titel. 
Vermdgeuseintrag. 
II. Titel. 
An Aussiänden. 
  
  
  
Das neue Vormundschafts- 
Rechnungs-Schema ist in 
der Art einer ersten Vormund- 
schafts-Rechnung dargestellt, 
und behält alse in dieser Ei- 
genschaft den neben bemerk- 
ten Titel. 
In den Folge-Rechnun- 
gen hingegen ist sich des wei- 
ters vorgemerkten Titels an 
Baarschaft letzter Rechnung 
zu bedienen. 
Die nach der letzten Rech- 
nung verbliebenen Ausstände 
eignen sich hieher. 
  
Da dermalen noch keine Vor- 
mundschafts -Vormerkungsbücher 
hergerichtet sind, so haben diejenl- 
gen Aemter, welche für den Jahr- 
gang 1805 bie Waisenrechnungen 
noch ulcht hergestellt haben, folg- 
lich nach dem neuen Schema stel- 
len müssen, bey vorkommenden er- 
sten Vormundschafts-Rechnungen 
den Vermbgens-Eintrag mit der 
Abschrift des Uebergabs-Vertrags, 
oder Theilungsbriefes zu belegen. 
Wie ein Vormundcschafts-Vor-Z 
merkungsbuch, auf welches sich so- 
dann für die Zukunft nur mit Aller 
girung des Folii zu beziehen ist, be- 
schaffen seyn müsse, zeigt die Bey- 
lage unter Nro. 1. 
Wenn ältere Ausstände vorhan- 
den sind, so müssen selbe in eine 
verlässige Spezifikation gebracht, 
und hierin zu finden seyn, was an 
diesen Ausständen eingegangen ist, 
und was noch haftet. Zugleich er- 
wartet man, da diese Rechnungen 
für Pupillen nur alle zwey Jahre 
Neo. I. 
  
 
	        
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