Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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Ausgaben. 
  
  
  
  
Rechnungs= 
Rubriken. 
Erklärung 
der 
Rechnungs-Rubriken. 
Vorschriften u. Erldurerungen 
für 
die rechnungsfährenden. 
Land= und Stadtgerichte. 
Beylagen. 
  
IV. Abschnitt. 
Auf Passtva. 
I. Titel. 
Rechnungs = Gut- 
stand der Vor- 
münder. 
II. Titel. 
Gutstände nach der 
Reoisson, 
III. Titel. 
Passio= Kapitals- 
zinse. 
  
Da sich der Fall ergeben 
kann, daß sich für die Vor- 
münder ein Gutstand ergiebt, 
so hat selber hier seine Be- 
stimmung. 
Durch die Justiffkation der 
Rechnung können sich hie 
und da Uebersehen im Kal- 
kul der Rechnung selbst, oder 
der Scheine zeigen, wodurch 
an die verkürzten Thei- 
le Nachzählungen geschehen 
müssen, und diese kommen als- 
dann hler in Ausgabe. 
  
zu bestreiten, und die Baulichkeiten 
selbst zu uncerhalten. 
Denn, wenn eine eigene Oeke- 
nomie-Rechnung geführt wird, so 
muͤssen zu Erzielung des reinen 
Guts= Ertrages ohnehin auch diese 
Ausgaben alldort vorkommen. 
Das Beleg ist eine Quittung, 
dann ist die Allegation der vorge- 
gehenden Rechnung, wo sich dieser 
Gutstand für ihn entziffert hat, 
nicht zu übersehen. 
Ihr Vortrag geschieht hier, wie 
jener bey den Ersähe#u l. Ab- 
schnitts S. Tirels in Einnahm, und 
die Quittungen hierüber dienen als 
Belege, 
In so ferne das Passiv. Kapital 
nur in einer einzigen Post bestehr, 
ist bloß die in der Einnahme III. Ab- 
schnitts 4. Titels bemerkte Schuld- 
briefs-Abschrift zu allegiren, und 
die Quiktung über den bezahleen 
zins vorzulegen, und gebdrig zu 
adnumeriren; sobald es aber meb- 
rere Kapttalien sind, muß auf die 
nämliche Art, wie ben den Akriv= 
Kapmalien eine fdrmliche Be- 
  
  
 
	        
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