Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Gesüchen können dle Hepratbs-Bewillisun= 
gen nach vorausgegangener Berichtigung 
der in dem §. 2. erwähnten Perorbnung 
aufgesiellten Vorfragen unbedenklich von 
Unseren General-Landes-Kommissariaten 
ertheilet werden. 
2. Was die Verheyrathungen der im 
buͤrgerlichen nexu stehenden Individurn 
uͤberhaupt betrifft, so wollen Wir um so 
mehr, daß es dießfalls bey dem bisherigen 
Herkommen belassen werden solle, als die 
über die Bürgeraufnahmen und Ansäßigma- 
chung bestehenden Gesehe, und die daben 
eintretende Mitwirkung der Polizey, den 
Scaat gegen die moglichen Mißbräuche hin- 
länglich sichern, und Wir auch bereits in 
mehrgedachter Verordnung vom 16. Dezem- 
ber bestimmt erbläret haben, die Freyheit 
des Privatlebens hierin nicht weiter be- 
schränben zu wollen, als es das Interesse 
des Staats in Beziehung auf Dienstes = und 
Nahrungs-Verhöältnisse unmittelbar er- 
sordert. « 
Gegenwaͤrtige Bestimmungen haben Wir 
durch das Regierungsblatt zur allgemeinen 
Kenntniß zu bringen befohlen. Muͤnchen 
den 25. Jaͤnner 1807. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgslas. 
Auf kdniglichen allerhchsten Befehl. 
von Kremvelhuber. 
  
(Das Wechselgericht in Augoburg betr.) * 
Wir Maximiltan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Vatern. 
Wir haben beschlossen, für Unsere Stadt 
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Augsburg ein eignes Wechselgericht erster 
Instanz anzuordnen, und dasselbe mit nach- 
folgendem Personale zu beseben: 
1. Zum Wechselrichter erster Instanz er- 
nennen Wir den ehevorigen Raths-Konsu- 
lenten, dann provisorischen Stadtgerichts- 
Rath, Christian Friedrich Rotberg, 
mit einem etatsmätigen Gehalte von Ein- 
tausend Gulden, und Belassung des Mehr- 
bezugs alo Pension. 
a. Demselben werden beygegeben zwen 
Assessoren aus dem Handelsstande, und zwar 
für dermalen die beyoen vorsitzenden Stuben-= 
meister ohne Gehalt. 
3. Untergeordnet wird demselben ein Ak- 
tuar, wozu Wir den bisherigen Weberhaus- 
Abtuar, vizentiat Bernhard Sartor, 
mit einem Gehalte von zweyhundert Gul- 
den und dem Mehrbezuge seines bisherigen 
Gehalte als Penfion ernennen. 
4. Ein Gerichtsdiener, wozu der bishe- 
rige Einspänniger, Jonathan Eitel, 
mit einem Gehalte von 150 fl. und Belas- 
sung des Mehrbe zugs verwendet werden soll. 
München den 26. Januner 1807. 
Mar Joseph. 
Freyherr vom Monegelas. 
Aurf känigl. allerhbehsten Befehl. 
v. Krempelhuber. 
(Die Herrengilestener, Widumsicuer und andere 
Nebenstenern in Ober= und Niederbaiern für 
das Jahr 1806 betressend.) 
Wir Maximilian Josephr, 
bon Gottes Gnaden König von Batern. 
Da im verflossenen Jahre 1806 die ge-
	        
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