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genwaͤrtig vorgenommen werdenden Enrol-
lement mehrere Faͤlle vor, wo die Patri-
monial-Gerichte mit Umgehung der in er-
sagter Verordnung enthaltenen Bestimmun-
gen Nachbar-Rechte ertheilt, und Güter-
zuschreibungen an solche Unterthanen vorge-
nommen haben, welche blos, um der Oblie-
genhelt zu Militärdiensten sich zu entziehen,
diese Bewilligungen nachsuchten.
Söämmtliche Patrimonial-Gerichte wer-
den daher alles Ernstes angewiesen, jener
Verordnung pünktlich nachzukommen, alle
hierumer einschlagende Gesuche zwar vor-
sthriftsmäßig zu instruiren, aber zu Bewir-
kung der höheren Entscheidung an das ein-
schlägige Landgericht abzugeben, und sich
bis zu erfolgender Resolution aller Amts-
bandlungen, durch welche ein Kantonist
aus dem Militär-Verbande treten könnte,
um so gewißer zu enthalten, als widrigen-
falls die Kontravenienten für jeden Mann,
der auf dese Art dem Kanton entzogen wür-
de, die gesetzliche Redimirungs-Summe
aus eignen Mitteln an die königliche Kriegs-
Kasse zu emtrichten haben sollen. Bamberg
den 12. Jaͤnner 1307.
Koͤnigliche Landes-Direktion.
Freyherr von Stengel.
Friedmann.
(Den Kurs der Scheidemünzen betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Durch allerhöchste Entschlieffung vom #.
dieses Monats und Jahrs haben Seine kö-
nigliche Majestät allergnädigst zu verordnen
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geruhet, daß den konventionsmäßi-
gen 6 und 3 Kreuzer= Stücken, welche in
den erst neuerlich von Allerhöchstdenselben
erworbenen Ländern ausgemünzt worden
sind, noch zur Zeit der Kurs gestattet sepn,
und gegen diese diejenigen Versägungen, wel-
che hinsichtlich der auel#ndischen, d. i. der
mit dem baierischen Stempel nicht versehe-
nen 6 und 7 Kreuzer-Stücken im ersten und
dritten Artikel der allerhöchsten Verordnung
vom 24. Oktober vorigen Jahres enthalten
sind, vor der Hand noch nicht angewendet
werden sollen.
Welches hiemit zur allgemeinen Wissen-
schaft und Nachachtung bekannt gemacht
wird. Bamberg den 16. Jänner 1807.
Königliche bandes-Direktion.
Frepherr von. Stengel.
Friedmann.
(Die sogenannten Weihnachts-Bäume berreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Die Erfahrung bewährt, daß durch die
Gewohnheit, den Kindern zur Weihnachts=
zeit Bäume in die Zimmer zu sehen, man-
che der Bäume-Kultur nachtheilige Frevel
veranlaßt wurden.
Die Jungen vorzüglich, welche diese Bäu-
me zum Verkauf bringen, stehlen dieselben
gewöhnlich vom Felde und aus dem Walbe,
und nicht selten sogar aus den Gärten. Háu-
fig werden selbst nicht einmal die kuͤnstlich
gezogenen und gepelztey Bäume geschonet.
Die sämmtlichen Polizey= Unterbehörden
der Provinz Bamberg werden daber ange