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genwaͤrtig vorgenommen werdenden Enrollement
mehrere Faͤlle vor, wo die Patrimonial-Gerichte
mit Umgehung der in ersagter
Verordnung enthaltenen Bestimmungen
Nachbar-Rechte ertheilt, und Güterzuschreibungen
an solche Unterthanen vorgenommen
haben, welche blos, um der Obliegenhelt
zu Militärdiensten sich zu entziehen,
diese Bewilligungen nachsuchten.
Söämmtliche Patrimonial-Gerichte werden
daher alles Ernstes angewiesen, jener
Verordnung pünktlich nachzukommen, alle
hierumer einschlagende Gesuche zwar vorsthriftsmäßig
zu instruiren, aber zu Bewirkung
der höheren Entscheidung an das einschlägige
Landgericht abzugeben, und sich
bis zu erfolgender Resolution aller Amtsbandlungen,
durch welche ein Kantonist
aus dem Militär-Verbande treten könnte,
um so gewißer zu enthalten, als widrigenfalls
die Kontravenienten für jeden Mann,
der auf dese Art dem Kanton entzogen würde,
die gesetzliche Redimirungs-Summe
aus eignen Mitteln an die königliche Kriegs-Kasse
zu emtrichten haben sollen. Bamberg
den 12. Jaͤnner 1307.
Koͤnigliche Landes-Direktion.
Freyherr von Stengel.
Friedmann.
(Den Kurs der Scheidemünzen betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Durch allerhöchste Entschlieffung vom #.
dieses Monats und Jahrs haben Seine königliche
Majestät allergnädigst zu verordnen
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geruhet, daß den konventionsmäßigen
6 und 3 Kreuzer= Stücken, welche in
den erst neuerlich von Allerhöchstdenselben
erworbenen Ländern ausgemünzt worden
sind, noch zur Zeit der Kurs gestattet sepn,
und gegen diese diejenigen Versägungen, welche
hinsichtlich der auel#ndischen, d. i. der
mit dem baierischen Stempel nicht versehenen
6 und 7 Kreuzer-Stücken im ersten und
dritten Artikel der allerhöchsten Verordnung
vom 24. Oktober vorigen Jahres enthalten
sind, vor der Hand noch nicht angewendet
werden sollen.
Welches hiemit zur allgemeinen Wissenschaft
und Nachachtung bekannt gemacht
wird. Bamberg den 16. Jänner 1807.
Königliche bandes-Direktion.
Frepherr von. Stengel.
Friedmann.
(Die sogenannten Weihnachts-Bäume berreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Die Erfahrung bewährt, daß durch die
Gewohnheit, den Kindern zur Weihnachtszeit
Bäume in die Zimmer zu sehen, manche
der Bäume-Kultur nachtheilige Frevel
veranlaßt wurden.
Die Jungen vorzüglich, welche diese Bäume
zum Verkauf bringen, stehlen dieselben
gewöhnlich vom Felde und aus dem Walbe,
und nicht selten sogar aus den Gärten. Háufig
werden selbst nicht einmal die kuͤnstlich
gezogenen und gepelztey Bäume geschonet.
Die sämmtlichen Polizey= Unterbehörden
der Provinz Bamberg werden daber ange