Persönliche
Namen
Familiennamen
66 Ordnung der Titel II $ 171-175
VIERTES KAPITEL
ORDNUNG GLEICHER NAMEN VERSCHIEDENER
VERFASSER
& 171
Der persönliche Name (Vorname) hat den Vorrang vor
allen gleichlautenden Familiennamen. Ein als Pseudonym
gebrauchter. Name, der an sich sowohl Vorname wie
Familienname sein kann, gilt als Familienname. (f Bsp.
s.in & 175.
& 172
Innerhalb der Gruppe desselben persönlichen Namens
haben die Träger eines persönlichen Namens den Vor-
rang vor allen Trägern mehrerer persönlicher Namen.
( Bsp. s. in $ 175.
8 173
Innerhalb der Gruppe desselben Familiennamens haben
die einfachen Namen den Vorrang vor allen Doppelnamen;
erforderlichenfalls wird von dem einfachen Namen ver-
wıesen. ff Bsp. s. in $ 175.
Ss 174
Der mit einem oder mehreren Buchstaben abgekürzte
Vorname gilt als selbständiges OW, hat also auch dann,
wenn ihm noch ein mit einem späteren Buchstaben be-
ginnender Vorname folgt, den Vorrang vor dem voll
ausgeschriebenen Vornamen. A Bsp. s. in $ 175.
s 175
Verschiedene Verfasser mit demselben Familiennamen,
deren Vornamen fehlen oder vollständig gleich sind,
werden chronologisch geordnet, und zwar nach dem Er-
scheinungsjahre der ältesten ihrer in der Bibliothek vor-
handenen Schriften.
Ein persönlicher Name
ERNST von ?Bayern Erzbischof von Köln
s. ERNST Erzbischof von ?Köln
ERNST Markgraf zu ?Brandenburg