Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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Nr.  2436  Bekanntmachung,  betr.  die  dem  internationalen  Uebereinkommen

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über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste,  vom  18.  Dezember
  1897.

Bekanntmachung,  betr.  die  wechselseitige  Befreiung  der  Angehörigen
des  Deutschen  Reichs  und  Oesterreichs  von  der  ihnen  als  Ausländern
  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  obliegenden  Verpflichtung
  zur  Sicherheitsleistung  für  die  Prozeßkosten,  vom  23.  Dezember
  1897.

Das  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  den  Nummern
48—51:
S.  329  Abänderung  des  Formulars  II  (Vermögensausweis)  zu  den  nach

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330

335

363

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den  Gesetzen  über  die  Krankenversicherung  und  die  eingeschriebenen
Hülfskassen  zu  liefernden  Rechnungsabschlüssen.

Ableben  eines  Arztes  in  Bukarest,  welcher  zur  Ausstellung  ärztlicher
  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Rumänien  ermächtigt
  war.

Holzlager-Regulativ.

Aenderung  des  Verzeichnisses  derjenigen  Stellen,  an  welche  Ersuchen
  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind.
Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  an  militärpflichtige
  Deutsche  in  Japan.

Abänderung  des  Post-Zollregulativs;  —  Regulativ  für  Getreidemühlen
  und  Mälzereien;  —  Zusammenstellung  von  Aenderungen
des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses  der
Massengüter.

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.