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Anhange eroͤffnet, das in allen vom 1.
Juni dieses Jahres auhängig werdenden,
und nach der Oesterreichischen Gerichtsordnung
zu verhandelnden Prozessen nur jenen
Advokaten die Pakrozintrung und Vorstands-=leistung
zu gestarten seny, welche sich über
die aus den Ocsterreichischen neu eingefübrhten
Civil: Gesezen überstandene Prüfung,
und das biernach erlangte Fäbigkeits-Dekret
auszuweisen vermögen; diesen Advokaten
also nach den ihnen schon früher gemachten
Erinnerungen bevorstehe, bei diesem
königlichen Appellations, Gerichte unter
Uuswelsung ihres bisberigen Advokarur-Befugnißes
um die Prüfung, und eine bierzu
nach Umständen zu ertheilende Delegation
anzulangen.
(6 Innsbruck den 10. Mai 1807.
Känigliches Appellations-Gericht
in Tirol.
von Srrobl, Vizepräsident.
von Franzin.
Auftrag
an sämtliche Gerichtsbehörden der 22
Neuburg.
(Den Umlauf der Depoff irions-Gelder betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs,
Wenn gleick die erlessene allerböchste Verordnung
vom 0. Juli 182. wegen des
anbefoblenen Umlaufes der Depoft itengelder
von einigen königlichen Gerichtsbehörden
dlesseitiger Provinz nach deren Sinn befolgt
wird;
so zeigt sich doch mißfaͤlligst, daß
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andere derselben, besonders in richtiger Einsendung
derlei Gelder obige allerhöchste Verordnung
nicht zweckmäßig befolgen. — Zu
Vermeidung desfallsiger Verantwortlichkeit
werden besagte königliche Gerichtsbehörden
auf die genaueste Befolgung des mehrermeldeten
königlichen General-Mandates andurch
wiederholt angewiesen.
Neuburg den 20. Mai 1807.
Königliche tandes= Direktion
in Neuburg.
Graf von Tassic.
Schselle.
Auftrag
an die tandgerichte, Herrschafes= Gerichte,
und Magistrate der Provinz Batern.
(Die Einsendung der Gewerbe-Kataster betresffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Den mit der Cinsendung der Gewerbe-Kataster
für das Jahr 1806, nach der
Vorschrift vom 2. März, noch ausständigen
tandgerichten, Herrschaftsgerichten,
und Magistraten wird aufgetragen, solche
innerbalb 14 Tagen, vom Tage der Einrückung
anfangend, um so gewisser einzusenden,
ale nach dem fruchtlosen Ablause
dieses Termins die geeigneten Zwangemittel
obne weitere Nachsicht eintreten würden.
München den 25. Mai 1807.
Köntgliche tandes-Direktion in
Baiern.
diehen von Weichs.
Rainprechter.