955
Auftrag
an saͤmtliche Rentaͤmter in der Provinz
Baiern.
(Die Berechnung der Kornboden- Zinse von ver-
kauften Staats-Realitaͤten betreffend)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Man ist von den Irrnngen und Anstaͤnden
in Kenntniß gesezt worden, welche sich bei
ben Kornbodenzinsen von erkauften Staats-
Realicéren in der Raten--Berechnung, An-
wendung der Normal-Preise, und Bestim-
mung der Verfallzeit zur Entrichtung bisber
egeben baben.
In Einführung einer pleichförmigen Be-
bandlung dieses Gegenstandes, und vorzüg-
lich zu Beseitigung der für die Rentämter
so lästigen Inkonvenienz, jeden einzelnen
Bedenzins nach dem Darum des Verkanfes
in einem besonderen Termine zu percipiren,
nird hiemit vererdnet, daß bei den Korn-
boden-Zinsen zu Bestimmung der Verfallzeir,
und des biernach anzuwendenden Normal=
Preises niemals der Ausfluß von Jahr
und Tag nach dem Verkauf angenommen,
sondern im ersten Jahre, wo der Verkauf
siatt Hatte, nur das Ratum dieses Zinses
von der Zeit des begnehmigten und ausge-
schriebenen Verkaufes, nach dem Normal-
Preise dieses ndmlichen Jahres berechnet, und
erhoben, dann erst in allen folgenden Etats-
Jahren der volle Jabres-Betrag nach dem lau-
senden Nermalpreise eines jeden Jahres ge-
gen den Schluß desselben eingebracht und
verrechnet werden sollte.
Sümrliche Rentämter und Besszer boden-
zinsiger Rralitäten wissen sich Hiernach schuld-
—.
956
gehorsamst zu achten. Mürchen den 1.
Juni 1807.
Königliches General, tandes-Kom-
missariat in Baiern, als Pro-
vinzial-Etats-Kuratel.
Neumaper. Erhr. v. Weichs. Frhr. v. Widnmann.
von Schmöger.
Bekanntmachungen.
(Dle Natural-Konkurrenz zum Strassenbaue betref-
fend.)
Bei der unterm 10. April dieses Jahres er-
sfolgten Regulirung der Strassen= und Was-
serbau= Ausgaben für das Etats ahr 1808
ist unter andern allergnédigst rererdnet wor-
den, daß, ausser dem Ueberreste der bereits
im verwichenen Jabre in der baierischen Pro-
vinz ausgeschriebenen Natural: Konkurrenz,
welche bisher noch nicht vollständig ist gelei-
stet worden, und ausser densenigen Konkur-
renzen, die in einem schon längst bestehenden
tokal-Herkommen gegründet sind, keine wei-
tere, für den Wasser= und Strassenbau den
Unterthanen auferlegt werden solle. Wenn
ausserordentliche Umstände eine solche Ken-
kurrenz in der Folge wieder nötbig machen
sollten, so werden Seine königliche Majestä
das Nähere darüber jedesmahl ausdrücklich
bestimmen. — Die den tandgerichten im ver-
wichenen Jahre von jedem Kieshaufen be-
willigte Zula)ze beschränkt sich demnach ein:
zig und allein auf jenen Ueberrest der damals
ausgeschriebenen, aber noch nicht völlig ge-
leisteten Natural-Konkurrenz, und wird
unter die Regie-Aus.,aben des Strassen-