Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Kaufschillings wird von der administrativen 
Stelle in ͤhrem den Konspekt einbegleitenden 
Berichte begutachtet; und hienach die hiefuͤr 
in dem Konspekte bestebende Kolumne von Sei- 
te der obersten Ministerial Kuratel ausgefüllt. 
Der Stftungs-Administrator, und die 
Kommunal-Kuratel sind verbunden, jedesmal 
in dem darauf folgenden Monatsberichte in ei- 
nem eigenen Absaze sich über die Erfüllung 
der vorgeschriebenen Verwendung auszuwei- 
sen. 
VI. Die Exekution der sanktionirten 
Verkaufs-Akte bestehe: 
a. in der Ausstellung der einzelnen Kaufs- 
briefe, welche weder von der obersten Mini- 
sierial: Kuratel, noch von den General-Kom- 
missariaten, als Kommunal-Kuratelen, sondern 
von den allgemeinen und besonderen Stiftung-= 
und von den einschlägigen Kommunal-Admi- 
nistrationen, und zwar, zur Erzielung einer 
vollständigen Gleichförmigkeit, nach dem an- 
liegenden Formular gefertiget werden. 
b. in der Insinuation des Kaufes, wel- 
che bei der einschlägigen Gerichtsstelle, zur 
Inseration in das sogenannte Briefsproto- 
koll, von Seite der verkaufenden Administra- 
tion mittelst einer Abschrift des Kaufsbriefes 
zu bewirken ist. 
VII. Die gegenwärtige Vorschrift trite 
mit dem 1. Februar 1808 dergestalt in Wir- 
kung, daß sie zugleich für alle im Monat 
Jänner geschehene Verkäufe in Anwendung 
kommt. 
Sie wird dem allgemeinen Regierungs- 
blatte, als verbindlich für alle allgemeinen 
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und besonderen Stiftungs-Administrateren, 
und für alle Kommunal-Administratoren und 
Kuratelen, mit dem Zusaze einverleibt, daß den 
genannten Stellen die Konspekte und Kaufs“ 
briefe in der erfoderlichen Anzahl gedruckter 
Eremplare unverzüglich zugeben werden. 
München den 1. Februar 1808. 
Max Joseph. 
Freiberr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befchl 
von Krempelhuber. 
——— 
Renten-Berechnung 
Der durch die unterzeichnete allgemeine 
(besondere) Stiftungs- (Kommunal.) Admi- 
nistration, mit Vorbehalte der allerhöchsten Ge- 
nebmigung, im Wege öffentlicher Versteige- 
rung an die Meistbierenden veräufserten, zum 
Spitale N. (oder einer anderen Stiftung) ge- 
brigen Realitär. 
Aufgestellt den 
I. Boriger Ertrag. 
Die veräusserte Realitä# hat bisber (durch 
Verpachtung, oder eigene Benuzung) eine 
jährliche reine Rente abgeworfen von 
fl. kr. dl. 
II. Dermaliger Ertrag. 
I.) Nach Ausicht des Versteigerungs-Pro- 
tokolls wurde diese Realität um das böchste 
Anbot von fl. verkauft, wovon die 
Hälfte mit fl. gleich baar erlegt wird, 
die sich nach 5 vom Hunderte rentirt zu 
fl. kr. 
2.) Das dritte Viertheil, welches in 3 
zu 4 vom Hunderte verzinslichen Fristen ab- 
1808.
	        
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