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Kaufschillings wird von der administrativen
Stelle in ͤhrem den Konspekt einbegleitenden
Berichte begutachtet; und hienach die hiefuͤr
in dem Konspekte bestebende Kolumne von Sei-
te der obersten Ministerial Kuratel ausgefüllt.
Der Stftungs-Administrator, und die
Kommunal-Kuratel sind verbunden, jedesmal
in dem darauf folgenden Monatsberichte in ei-
nem eigenen Absaze sich über die Erfüllung
der vorgeschriebenen Verwendung auszuwei-
sen.
VI. Die Exekution der sanktionirten
Verkaufs-Akte bestehe:
a. in der Ausstellung der einzelnen Kaufs-
briefe, welche weder von der obersten Mini-
sierial: Kuratel, noch von den General-Kom-
missariaten, als Kommunal-Kuratelen, sondern
von den allgemeinen und besonderen Stiftung-=
und von den einschlägigen Kommunal-Admi-
nistrationen, und zwar, zur Erzielung einer
vollständigen Gleichförmigkeit, nach dem an-
liegenden Formular gefertiget werden.
b. in der Insinuation des Kaufes, wel-
che bei der einschlägigen Gerichtsstelle, zur
Inseration in das sogenannte Briefsproto-
koll, von Seite der verkaufenden Administra-
tion mittelst einer Abschrift des Kaufsbriefes
zu bewirken ist.
VII. Die gegenwärtige Vorschrift trite
mit dem 1. Februar 1808 dergestalt in Wir-
kung, daß sie zugleich für alle im Monat
Jänner geschehene Verkäufe in Anwendung
kommt.
Sie wird dem allgemeinen Regierungs-
blatte, als verbindlich für alle allgemeinen
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und besonderen Stiftungs-Administrateren,
und für alle Kommunal-Administratoren und
Kuratelen, mit dem Zusaze einverleibt, daß den
genannten Stellen die Konspekte und Kaufs“
briefe in der erfoderlichen Anzahl gedruckter
Eremplare unverzüglich zugeben werden.
München den 1. Februar 1808.
Max Joseph.
Freiberr von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befchl
von Krempelhuber.
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Renten-Berechnung
Der durch die unterzeichnete allgemeine
(besondere) Stiftungs- (Kommunal.) Admi-
nistration, mit Vorbehalte der allerhöchsten Ge-
nebmigung, im Wege öffentlicher Versteige-
rung an die Meistbierenden veräufserten, zum
Spitale N. (oder einer anderen Stiftung) ge-
brigen Realitär.
Aufgestellt den
I. Boriger Ertrag.
Die veräusserte Realitä# hat bisber (durch
Verpachtung, oder eigene Benuzung) eine
jährliche reine Rente abgeworfen von
fl. kr. dl.
II. Dermaliger Ertrag.
I.) Nach Ausicht des Versteigerungs-Pro-
tokolls wurde diese Realität um das böchste
Anbot von fl. verkauft, wovon die
Hälfte mit fl. gleich baar erlegt wird,
die sich nach 5 vom Hunderte rentirt zu
fl. kr.
2.) Das dritte Viertheil, welches in 3
zu 4 vom Hunderte verzinslichen Fristen ab-
1808.