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nung den Stiftungs-Administratoren vorge-
zeichnet, und im diesjäbrigen Regierungsblatte,
Sctäck V. Seite 335 bis 3460 enthalten sind.
Schlüßlich verdient die Nachlässtgkeit, und
der strafbare Ungeborsam des Magistrats zu
Ofarrkirchen, welcher, ungeachter schon ange-
wendeter Zwangsmittel, nicht einmal noch zur
Einbeförderung des 1805ten Rechnungswe—
sens zu vermögen war, eine besondere öffent-
liche Abndung, und eine schärfere Behand-
lung dadurch, daß derselbe, wenn er in den
oben gesezten Terminen nicht Folge leister,
auf dessen Kosten einen Kommissär zur Rech-
nungs-Stellung zu erwarten hat. München
den 7. Februar 1808.
Königlich= Baierisches General=
tandes= Kommissariar, als
Kommunal-Kuretel.
Freiherr von Weichs.
Miller.
An sämtliche tand= Stadt= und Markts“
erichte.
(Die Herstellung gleichfdrmiger Odligationen über
die Kapitalien aus dem Seiftungs= und
Kommunal-Vermdgen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zur Herstellung eines allgemein anwend-
baren Formulars der Obligationen über die
Kapitalien aus dem Stiftungs= und Kom-
munal: Vermögen baben alle tand Stadt-
und Markts-Gerichte ein Eremplar von den
Formen der bieher errichteten Schuldbriefe
binnen 8 Tagen bieher einzubefördern. Mün-
chen den 8. Februar 18038.
Königlich-Baierisches General=
tandes:= Kommissariat, als DPa-
trimonial-Stiftungs= und
Kommunal= Kuratel.
Freiherr von Weichs.
Miller.
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Bekanntmachungen.
(Den Empfang der aus dem Felde zuruͤck gelehr-
ten koniglichen Truppen betrefsend.) #
Im Namen Seiner Majestat des Königs.
Die unterzeichnete Stelle erfüllr biemit die
ihr übertragene angenehme Pflicht, indem sie
jenes koͤnigliche allerhoͤchste Reskript bekannt
macht, das wegen des feierlichen Empfanges
der aus dem Felde siegreich in ihr Vaterland
zurück gekehrten könislichen Regimenter, Ba-
taillons und Korps rc. unterm 28. Jänner
abhin anher erlassen wurde. München den
5. Februar 1808.
Königliches General-tandes-Kom-
missariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
Capeller.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir baben aus den Uns vorgelegten Be-
richten Unserer Zivil= und Militär= Behörden.
die Feste und Feierlichkeiten entnommen,
mit welchen die in das Vaterland zurück gekehr-
ten Regimenter und Bataillons von Unseren
btandesstellen, den Stadt-, Markts= und Ge-
richtsbeamten, undvon den sämtlichen getreuen
Bewohnern des Reiches empfangen worden
sind. Ueber diese Beweise patriotischer Ge-
sinnungen und gegenseitiger Eintracht befeb-
len Wir euch, den vorbenannten Stellen und
Individuen Unser besonderes Wohlgefallen,
so wie zugleich Unsere volle Zufriedenheit über
die Bereitwilligkeit und Sorgfalt zu bezeugen,
wemit während diesem Kriege die Einquartie-
rung und Verpflegung der Truppen bewerk-
stelliget worden ist.
München den 28. Jänner 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
von Krempelhuber.