Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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normalmaͤssigen  Geldbesoldungen  fuͤr  die  erfoderlichen
  Hilfpriester  dotirt.

Muͤnchen  den  5.  Maͤrz  1808.
Koͤnigliche  Landes-Direktion
von  Baiern.

Freiherr  von  Weichs.
von  Faber.

 

(Die  Erledigung  der  im  Landgerichte  Ingolstadt  gelegenen
  Pfarrei  Teissing  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Durch  den  am  27.  vorigen  Monats  ersolgten
  Todfall  des  Pfarrers  Jakob  Metz
wurde  die  im  Landgerichre  Ingolstadt  gelegene
  Pfarrei  Teissing  erlediget.
keinem  Widdum,  wohl  aber  mit  Zehenden
versehen,  und  bedarf  keines  Hilfpriesters.
München,  den  8.  März  r808.
Königliche  Landes-Direktion
von  Baiern.
Freiherr  von  Weichs.
Proherr.

(Die  Taren  der  Adelstands-Erhebungen  betressend.)
Seine  königliche  Majestät  haben  sich  aus
Veranlassung  mehrerer  um  die  Verleihung  des
erbländischen  Adelstandes  eingekommener  Gesuche
  bewogen  gefunden,  eine  neue  der  Sache
angemessenere  Norm  der  hiebei  zu  entrichtenden
Taren  nach  Abstufung  der  verschiedenen  Standes-Erhebungen
  festzusezen,  und  das  auswertige
  geheime  Ministerium  zu  deren  Beobachtung
  unterm  heutigen  beauftraget.

Darnach  sind  die  Taren  und  Gebühren,
welche  bei  Ausfertigung  eines  Diploms  zu  erlegen
  kommen,  wie  folgt,  regulirt:

 

Sie  ist  mit

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Für  einen  Grasen.

Die  grosse  Taxe,  mit  Einschlusse  des  Siegels
zu  120  fl.  und  der  Ausschreib=  Gebühren
zu  75  fl.  .  3195  fl.

Die  kleine  Taxe,  welche  fuͤr  die  jura  Cancellariae,
  für  Schreib=  Gebühren,  und  für
die  zur  Ausfertigung  der  Adels-Diplome

nöthigen  Auslagen  bestimm'  ist  1333  fl.
Die  Reichs-Heroldenamts:  Gebühr  41  1  fl.
Sohin  im  Ganzen  .  4589  4389  fl.

Für  einen  Freiherrn-Die
  grosse  Tare,  mit  Einschlusse  des  Siegels
zu  qo  fl.  und  der  Ausschreib-Gebühr

zu  50  fl..  .  15o00  fl.
Die  bleine  Tarrr  9235  fl.
Die  Reichs-Heroldenamts-Gebühr  23  fl.
Sohin  im  Ganzen  .  2453  fl.

Fuͤr  einen  Ritter.
Die  grosse  Tare,  mit  Einschlusse  des  Siegels

zu  60  fl.  und  der  Ausschreib-Gebühr
zu  30  fl.  2  4.  300  fl.
Die  kleine  Tare  .  354  fl.
Die  Reichs-Heroldenamts-  Gebuhe  10  fl.
Sohin  im  Ganzen  .  .  733  fl.

Für  einen  Edeln.
Die  grosse  Tare,  mit  Einschlusse  des  Siegels
zu  60  fl.  und  der  Ausschreib-Gebühr

zu  30  fl.,  9  ·%  "  *l  310  fl.
Die  kleine  Tare  .  30)  fl.
Die  Reichs-Heroldenamts-Gebühr  10  fl.
Sohin  im  Ganzen  633  fl.

Diesem  Regulative  haben  Seine  königliche