Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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men  und  verworrenen  Gepräge  des  Wappens,
  der  Schrift  und  der  Zahlen  leicht  für
falsch  zu  erkennen  und  übrigens  etwas  grösser,
  als  die  ächte  Münze.

Die  andere  Sorte  vom  Jahre  1306  ist
zwar  täuschender,  giebt  sich  aber  dennoch  bei
Gegenhaltung  eines  ächten  Seückes  durch  das
schwächere  und  matte  Gepräge,  und  durch  die
stumpfe  und  schlechte  Schrift,  auch  durch  den
sast  gänzlichen  Mangel  des  Randes  zu  erkennen.


Das  Publikum  wird  hievon  in  Kenntniß
gesezt,  um  sich  vor  Schaden  zu  huͤten.

Ansbach  den  13.  Mai  1808.
Königliche  Kriegs-und  Domeainen=Kammer.


Graf  Thürheim.
Dittmar.

 

(Den  Prüfungs-Termin  für  die  jungen  Aerzte
in  der  Provinz  Bamberg  für  das  Jahr  18908.
betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Auf  den  4.  Juli  dieses  Jahres  ist  der  Pruͤ-sungs-Termin
  für  diejenigen  jungen  Aerzte
in  der  Provinz  Bamberg  festgeseze,  welche
entweder  als  Pbossker,  oder  auch  als  praktizirende
  Uerzte  eine  Anstellung  suchen.  Diejenigen
  Kandidaten,  welche  sich  über  die  erlangte
  Doktorwürde,  und  das  biennium
Practicum  ausweisen  können,  baben  sich  mit
den  dazu  erfoderlichen  Zeugnissen  bei  der  ksniglichen
  Landesdirektion  zu  melden,  und  an

 

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dem  bestimmten  Prüfungstage  sich  daselbst  einzufinden.

Bamberg  den  14.  Mai  1808.
Königliche  Landes!t-Direktion.
von  Bamberg.

Freiherr  von  Stengel.
Kauer.

 

(Das  Sternsteinische  Gebieth  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Auf  die  Anträge  Unserer  Oberpfälzischen
Landesdirektion,  vom  2z.  April,  genehmigen

Wir:

1.  Das  Gebieth  Sternstein  sell.  dem
Landgerichte  Parkstein,  Waldthurr  bingegen
  dem  tandgerichte  Treßwitz  einverleibt
werden.

2.  Die  zersteut  liegenden  Unterthanen  werden
  nach  den  allgemeinen  Verordnungen  den
Aemtern  untergeben,  in  deren  Bezirken  sie
liegen.

3.  Der  Siz  des  tandrichteramtes  soll  von
Parkstein  nach  Neustadt  an  der  Nab  verlegt
werden.

4.  Diese  Veränderungen  treten  mir  dem
Anfange  des  nächsten  Etatsjahres  in  Wirkung.


München  den  r7.  Mai  2808.

Max  Josepb.

Freiberr  von  Moncgelas.

Auf  königlichen  allerhdchsten  Befehl
von  Krempelhnuber.

 

(Das  Bürger  Milltär  in  der  Stadt  Pfaffenhofen
  betresfend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Das  Bürger-Militär  der  Stadt  Pfafs-