1753
Königlich-Baierisches
1754
Regierungsblatt.
XXNAXM. Stück. München,
Aufträege.
An die Herrschafts= und Hofmarks-Gerichte,
dann Edeksize, als Patrimonial-Sriftungs-
Administrationen der Provinz
Baiern.
(Die Einsendung summarischer Rechnungs- Ren-
ner betreffend.)
Im Namen Seiner Mjestät des Königs.
Oogeich das allerböchste organische Edike
über die General-Administration des Seif-
kungs= und Kommunal-Vermögens vom 1.
Oktober 1807, besonders die zum Vollzuge
desselben beigefügte Instruktion für die Seif-
tungs = Mdministratoren (Regierungsblatt
1808, v. J. St. V., Seite 283) die klare
Beslimmung enthält, daß 1 den Stiftungen
des Kultus
. die Pfarr-- und Fillal= Kicchen;
2. die Benefizien;
3. die Kapellen;
4. die Bruderschaften;
5. die Messen Stiftungen und dergleichen
gehoͤren; so sind doch von einigen Patrimonial-
Stiftungs-Administrationen, von welchen
man voraus überzeugt ist, daß sie die eine,
o#der andere Art der vorrrwähnten Seifenn=
gen des Kukrus zu vetwallen haben, auf den
Mittwoch den 24. August 1808.
unterm 13. v. M., wegen Einsendung sum-
marischer Rechuungs: Renner, erlassenen Auf-
trag (Regierungsblatt XXXV. Stäck)
Febl-Anzeigen eingelaufen, andere haben in
ihren Fehbl= Anzeigen sogar die auffallende
Bemerkung beigesezt, daß ausser, oder bet
den ihrer Verwaltung unterliegenden Pfarr-
und Filial-Kirchen (wovon keine Rech-
nungs: Auszüge beigelegt wurden) keine
Stiftungen des Kultus vorhanden seyen.
Diese scheinen das oben angezogene organi-
sche Edike, mie seinen Beilagen, entweder gar
nicht gelesen, oder wenigst nicht verstanden zu
baben, und man sieht sich daher veranlaße,
dieselben biedurch wiederholt anzuweisen, die
abgesonderten summarischen Rechnungs-Ren-
ner der oben erwähnten Stiftungen des Kul-
tus eben sowohl, als der zum Behufe des
Unterrichts und der Erzlehung, dann der
Wohlthärigkeit bestimmten Stiftungen (und
zwar ohne Unterschied, wer immer der Fun-
dator gewesen seyn möge) ungeskumt auher
einzubefördern. Diesenigen Pattimoniaf-
Stiftungs Administrationen hingegen, welche
diese Rechnungs-Auszüge noch nicht einge-
sendet haben, werden jur Vermeldung abnli-
4.4
gene Znsieukion aufmeeksem gemacht.
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