Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1753 
Königlich-Baierisches 
1754 
Regierungsblatt. 
  
XXNAXM. Stück. München, 
Aufträege. 
  
An die Herrschafts= und Hofmarks-Gerichte, 
dann Edeksize, als Patrimonial-Sriftungs- 
Administrationen der Provinz 
Baiern. 
(Die Einsendung summarischer Rechnungs- Ren- 
ner betreffend.) 
Im Namen Seiner Mjestät des Königs. 
Oogeich das allerböchste organische Edike 
über die General-Administration des Seif- 
kungs= und Kommunal-Vermögens vom 1. 
Oktober 1807, besonders die zum Vollzuge 
desselben beigefügte Instruktion für die Seif- 
tungs = Mdministratoren (Regierungsblatt 
1808, v. J. St. V., Seite 283) die klare 
Beslimmung enthält, daß 1 den Stiftungen 
des Kultus 
. die Pfarr-- und Fillal= Kicchen; 
2. die Benefizien; 
3. die Kapellen; 
4. die Bruderschaften; 
5. die Messen Stiftungen und dergleichen 
gehoͤren; so sind doch von einigen Patrimonial- 
Stiftungs-Administrationen, von welchen 
man voraus überzeugt ist, daß sie die eine, 
o#der andere Art der vorrrwähnten Seifenn= 
gen des Kukrus zu vetwallen haben, auf den 
Mittwoch den 24. August 1808. 
unterm 13. v. M., wegen Einsendung sum- 
marischer Rechuungs: Renner, erlassenen Auf- 
trag (Regierungsblatt XXXV. Stäck) 
Febl-Anzeigen eingelaufen, andere haben in 
ihren Fehbl= Anzeigen sogar die auffallende 
Bemerkung beigesezt, daß ausser, oder bet 
den ihrer Verwaltung unterliegenden Pfarr- 
und Filial-Kirchen (wovon keine Rech- 
nungs: Auszüge beigelegt wurden) keine 
Stiftungen des Kultus vorhanden seyen. 
Diese scheinen das oben angezogene organi- 
sche Edike, mie seinen Beilagen, entweder gar 
nicht gelesen, oder wenigst nicht verstanden zu 
baben, und man sieht sich daher veranlaße, 
dieselben biedurch wiederholt anzuweisen, die 
abgesonderten summarischen Rechnungs-Ren- 
ner der oben erwähnten Stiftungen des Kul- 
tus eben sowohl, als der zum Behufe des 
Unterrichts und der Erzlehung, dann der 
Wohlthärigkeit bestimmten Stiftungen (und 
zwar ohne Unterschied, wer immer der Fun- 
dator gewesen seyn möge) ungeskumt auher 
einzubefördern. Diesenigen Pattimoniaf- 
Stiftungs Administrationen hingegen, welche 
diese Rechnungs-Auszüge noch nicht einge- 
sendet haben, werden jur Vermeldung abnli- 
4.4 
gene Znsieukion aufmeeksem gemacht. 
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