Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Oedigen gleich zu halcen, und hat derfelbe kei- 
nen Ausoruch auf des Quartier-Geld. 
§. ro. Um dem militärischen Verdienste 
keinen Verzug und keinen Vortheil zu entzie- 
hen, welcher dasselbe durch besendere Aus- 
zeichnungen und bleibende Merkmale der ks- 
niglichen Gnade belohnt, werden künftig jene 
Unterofsiziere und Soldaten, welche seit dem 
Anfange des Feldzuges 1os durch tapfere 
Thaten goldene oder silbecne Ehrenzeichen sich 
erworben haben, die mit selben verbundene 
Zulage im Verhältnisse des Grades, in wel- 
chem sie diese Auszeichnung erhielten, lebens- 
länglich auch dann fortbeziehen, wenn sie zu 
Offizieren befördert worden sind. 
An dieser Wohlthat sollen auch diejenigen, 
welche seit senem Zeitpunkte Ehrenzeichen er- 
halten haben und bereits zur Offtziers-Charge 
vorgerückt sind, Theil nehmen, indem diese 
zene Zulage von dem Tage, als selbe wegen 
ihrer Beförderung einbehalten worden ist, 
nachträglich empfangen. 
Der Bezug dieser Zulage hörte aber in dem 
Falle ganz auf, wenn solche Ofsiziere durch 
neue Beweise ihrer Tapferkeit und Klugheit, 
nach Anleitung der bestehenden Statuten zur 
Aufnahme in den Mar-Joseph-Orden sich 
würdig gemacht haben, und zwar erst von der 
Zeit an, als selbe in die bestimmte Ordens- 
Pension eimücken, — danu, wenn ein mit 
dem Ehrenzeichen belohnter Offzzier freiwillig 
aus dem königlichen Militäkr= Verbande tritt, 
oder denselben wegen eines Vergehens durch 
einen Kriegs-Spruch zu verlassen gezwungen 
  
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— — 
ist, in welch lez#erem Falle auch nach den Sta- 
tuten das Ehrenzeichen abgenommen und ver- 
nichtet werden muß. 
Max Joseph. 
von Triva. 
Armee-Befebl. 
Munchen den an. Dezember 180g. 
C. 1. Der General-Masor und Oberst-Kom- 
mandant des Garnisons-Regiments, Christoph 
Freiherr von Lilgenau, ist mir der Normal- 
pension in die Ruhe verseze. 
I. 2. Der Oberst-Lieutenant des 2. Dra- 
goner-Regiments Taris, Johann Nepomuk 
Magg, wird zum Obersten der Infanterie 
befördert und zum Kommandanten von Re- 
thenberg ernannt. 
C. 3. Bei der Kavallerie avanciren zu Ober- 
sten: der Oberst-Lieutenant des 1. Cheraur- 
legers-Regiments Kronprinz, Ludwig Baren 
Bourscheidt, im 2. Dragener Regimente 
Taris, — und der Oberst-Licutenant des 2. 
Chevaurlegers-Regimento Känig, Geor Au- 
gust Floret, in diesem Regimente. 
. 4. Zu Oberst-Lieurenants rücken vor: 
der Masor des 2. Chevaurlegers-Regiments 
König, Anton Baron Rechberg, im Ge- 
neral= Stabe; — der Major des 1. Chevaur- 
legers-Regiments Kronprinz, Karl Christoph 
Gustav Friederich Graf Sayn-Wittgen- 
stein, im nämlichen Regimente; — der Ma- 
jor des 2. Dragoner-Regiments Taris, Jo- 
hann Nepomuk Janson von der Stockh, 
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