Religionsdiener. — Rentämter, koͤnigl.
kirchliche Gesellschaft zur näbern Bestimmung
der K. K. VI. und VII. der Konstuution
S 807 — 920.
Religionsdiener. Bestrafung der Ehrenbe-
leid gungen gegen dieselben, wenn sie in ihren
Amtsverrichtungen sind. 130r
Religions-Eigenschaft, lbre Wirkung rück-
sichtlich des Genusses der dürgerlichen Privak-
rechte und des Staats-Bürgerrechts. 808. 900.
Mebense -Erziehung der Kinder aus
gemischten Chen, der natinlichen, legitimirten
Kinder und Findlinge. coo — 902#.
Religlons= und Gewissens-Frelbelt,
vollkemmene, eines jeden Einwohners des Kdnig-
reichs. 898, 800.
Religions = Schwärmer als Unruhstifter.
Bestrafung derselben. 1206.
Religions-Uebertritt oder Aufnahme neuer
Mitglieder in die evangelische Kirchen= Gemein=
schaft. Komperenz des General-Konsistoriums
hierin. 1506, 1507.
Religions-Veränderung, dle, zlebt bel
den katbolischen Mitgliedern der säkulartsirten
Dom; und Medlat-Stister und der aufgehebenen
Klbster wännlichen und welblicken Geschlechts
den Verlust der Kanonikal-Sustentation, oder
Kloster-Pension nach sich. s0;, 07.
— — Bestimmungen über dieselbe gemäst des neue-
sien R-ligions = und Kirchen-Ediktes, welchen
Individnen, in welchem Alter und unter welchen
Bedingnissen dieselte gestattet ist, dann weiche
Folgen dieselbe hinsichrlich der kirchlichen Gesel-
schaftsrechte und allgemeinen staatsbürgerlichen
Rechte nach sich zieht. g00, 900. 902.
Religlons-Wahl, unter welchen Bestimmnn-
gen sie statt findet, und welche Folgen sie hat.
899, 900.
Rentaͤmter, koͤnigliche. Erhebung der aus-
sererdentlichen Steuer fuͤr die Beduͤrfnisse der
konigl. Armee durch dieselben. 554, 855.
Die ehemaligen Herrschaftsgerichte werden den
kdnigl. Rentämtern bei Entrichtung der dffentli-
chen Abgaben untergeordnet. 40, 40.
Bestimmungen wegen Entrichtung der provis
sorischen Steuer im Etatsjahre 180# an die konigl.
Remämter. 507, 508.
Verlegung des Rentamts-Sizes von Telfs
nach Stams. 563.
Rentamts-Personal.— Scharwerk (Gricchts)
6 Errichtung uelwen eigenen Rentamtes im Vurg
ieden der kbnigl. Haupt-= und #eftdenzsigkt
München. 1616. p efeen
Kontrolllrung der kbnigl. Forstämter durch die
Rentämter bel Verwerthung der Forst-Produkte
106a, 1063.
Visiration der konigl. Rentämter und anderer
Rechnungs = Bebbrden durch Kommissäre des
könial. geheimen Central-Rechnungs-Kommis
sariats der Finanzen. 1533 — 1534.
Vorschriften an die kbnigl. Renrämter, nach
welchen die Ausbezahlung der Kunktione = olage
an die Hilfspriester der neuorganisirten ehema-
ligen Kloster-Pfarreien geschehen soll. 701, 762.
Renramts= Personal. Regulativ über die
Dicten und Reise-Gebühren des kdnigl. Rent-
amts-Personals. 769 — 770.
Rentbeamte durfen den S#teuerbetrag von d#
Staats-Domamal-Renten bei Berechmung det
Bruto Peozentes nicht in Anschlag bringen. 506.
Reserve = Baraillons der National=
Garde. Bestimmungen über die Feimoation,
den Erat, die Eintheilung, Komplektrung und
Verwendung derselben. 775 — 770. 1048,
1049. Jooq, 10905. 1135, 1126.
Revision, Rechtömittel. Bestimmuugen,
in wie ferne dasselbe bei der eingeführten neuen
Instanzen Ordnuna in Kriminal-Sachen stam
findet. 55 56. 1273.
Rezat-Kreie. Versezung des kbuigl. Ger#
ral= Kommissärs allda. 1 770.
Rbeinische Bundes-Staaten. Veerd
nurg wegen weckiselseitiger Auslieferung der wb
litärpflichtigen Unterthanen derselben und jeurt
von Baiern. 1841, 1942.
S.
Salzachkrels. Flnanz-Direkters= Stelle alre.
1127. — Postkurs zwischen demselben und den
Unterdonau- Kreise. 1419, 1320.
Salzverkauf durch Salzk#r#uer eda
inlndische Fuhrleute, umer welchen Bedingu=
gen bieses denselben gestatrer wird. 2277.7 17 #S.
Sanet Hubertus-Orden, k öniglich
Ritter-Aufnahme in denselben. 1331. *
Scharwerk (Gerichts-) auf einschchtige
Gütern der ehemals Edelmannfreiheils Sähigen.
Aufhebung derselben. 114. «-