Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Schewemängen — Schulen. 
Scb#ei#münzen einheimische und sremde Kurs 
derselben. 531 — 325. 
Schießstärte. Verbindung der neuangehenden 
Bürger und der Schüzen des Burgermilirärs zur 
dreijchrigen Besuchung derselden, um sich im 
Scharfschiessen dort zu üben. 12713. 
Schuldentilgung der ehemallgen Pro- 
vinz Schwaben.“ Foresezung der Liquldation 
der von den chehin Schwäbischen Gebieretheilen 
auf den kdnigl. Speztal-Schaldentilgungs-Fond 
Ubergegangenen Staats= assiv= Kapiralien. 
520 — 331. 
Schutdenwesen der ehemaligen Relchsstadt 
Dünkelebühl. Organische Bestimmungen 
nach welchen die Tilgung desselben geschehen soll. 
2— 2 « 
H Warnung gearn den wucherischen Aufkanf der 
Schuld-Obligarionen der ehemaligen Reichs stadt 
Dünkelsbühl. 816. 877. 
Schulen, und Schul-Gegenstände. Auf- 
nahms-Liste der Chirurgen und chirurgischem 
Kandidaten in dle Schule für Landärzte. 157— 
165 1666 — 160#2. 4 . 
Bestimmungen wegen der zur Aufnahme in 
die Schulen für Landärzte geeigneten In- 
dloiduen, des dießfallsigen Benehmens der Ge- 
neral-Kommissariate, samt der Ernennungs-iste 
der Lehrer bei diesen Schulen. 1944 — 1850. 
1926, 1927. ·-« 
Einbekschung und Verwendung des Strafgel= 
des für den ver nachläsfigten Besuch der 
Schulen. 671, 672. · 
Nachträgliche Bestimmung zu dem un- 
term 20. Mai 18908 wegen Aufnahme und 
Konkurs-Prüfung in die Studenten = Se- 
minarlen ergangenen Verordnung. x1023 
1024. 
Allgemeine Verordnung, die Einrichtung 
der Schullehrer= Seminarien und die 
Bildung der Volksschul-Lehrer betreef- 
fend. 053 — cex. Allgemeines Regulativ bie- 
für: I. Von den Bedingungen der Aufna#me in 
das Schullehrer-Seminar, oder von den Schal- 
Dienst= Adspiranten S. 955 — 959. I. Von 
der Einrichtung und Ordnung des Schullebrer- 
Seminars, oder von den Schuldienst- Praͤpd- 
randen, naͤmlich von der Disciplin in den Schul- 
lehrer-Seminarien. S. 959 — 965; von dem 
Unterrichte darin, den Gegenstaͤnden, und der 
Schulgegenstände, 
Form desselben, — der Daner und Eintheilung 
Der Lehrkurse, — den Seminariums-Lehrern, — 
und den Prüfangen und Censuren der Prparan= 
den. S d65 — 0988. III. Von den Beding- 
ungen des Austrittes aus dem Schullehrer-Se- 
minar, und der Anstellung im Schulamte, oder 
von den Schuldienst-Erpektanten. S. — 
992. IV. Von der Benuͤzung der Schullehrer- 
Seminarien zur Nachhilfe fuͤr bereits angestellte 
Schullehren S. co# — 994. 
Vorschriften zur Ertheikung der zum uedtt 
gange auf die Unlversitäht oder in ein Lizanm kr- 
foderlichen Gymnasial-Absolntorien. 
1336 — 1337. 
Nähere Bestkimmungen Über die Zabl der an 
den bffentlichen Lehranstalten anszutheilenden 
Preise. 1203 — 1205. 
Anordnung zweser Prüfungs-Kommis- 
sionen zu München und Nürnberg für 
die Kandidaten zum Lehramte an den Stu- 
dien-Anstalten. 131 — 1733. 
Instruktion zur Prüfung der zum Lehramte 
an den Studien-Schulen oder Studien-Insti- 
tmen sich anmeldenden Kandidaten. 1641 — 
1647. 
Normal-Bestimmungen für die topogra- 
phische Schule, als einer mit dem staristisch- 
topographischen Bureau verbundenen Bildungs- 
Anstalt für Ingenlcurs-Geographen und Dessi- 
enateurs. 1657 — 1663. 
Allgemein zu beobachtende Vorschriften, auf 
welchem Wege die kbnigl. Distrikts-Schul= Ju- 
spektoren die ihnen von dem General-Kreis- 
Kommissariate ertheilten allgemeinen Befehle, 
odeGr ihre eigenen Erlasse den ihnen untergeord- 
neten Lokal-Schul-Inspektionen mittheilen, da- 
gegen von diesen die Antworten erhalten, und 
solche oder eigene Berichte an das kbnigl. Gene- 
ral Freis *. Kommissariat einsenden sollen. 660 
— 672. 
Aufbewahrung der Schul-Inspektlons-= 
Abten. 70, 677#. « 
Uniforme und Amts-Slegel der königl. Di- 
strikts-Schul-Inspektoren. 1480 — 1481.3 
Irn den vom Pfarrorte entfernten Ddrfern wird 
die Lokal-Schul-Inspektion den Pfarr- 
Vilarien, Expofitur-Kaplaͤnen oder Kooperato- 
ren uͤbertragen. 671. 
S&
	        
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