Schewemängen — Schulen.
Scb#ei#münzen einheimische und sremde Kurs
derselben. 531 — 325.
Schießstärte. Verbindung der neuangehenden
Bürger und der Schüzen des Burgermilirärs zur
dreijchrigen Besuchung derselden, um sich im
Scharfschiessen dort zu üben. 12713.
Schuldentilgung der ehemallgen Pro-
vinz Schwaben.“ Foresezung der Liquldation
der von den chehin Schwäbischen Gebieretheilen
auf den kdnigl. Speztal-Schaldentilgungs-Fond
Ubergegangenen Staats= assiv= Kapiralien.
520 — 331.
Schutdenwesen der ehemaligen Relchsstadt
Dünkelebühl. Organische Bestimmungen
nach welchen die Tilgung desselben geschehen soll.
2— 2 «
H Warnung gearn den wucherischen Aufkanf der
Schuld-Obligarionen der ehemaligen Reichs stadt
Dünkelsbühl. 816. 877.
Schulen, und Schul-Gegenstände. Auf-
nahms-Liste der Chirurgen und chirurgischem
Kandidaten in dle Schule für Landärzte. 157—
165 1666 — 160#2. 4 .
Bestimmungen wegen der zur Aufnahme in
die Schulen für Landärzte geeigneten In-
dloiduen, des dießfallsigen Benehmens der Ge-
neral-Kommissariate, samt der Ernennungs-iste
der Lehrer bei diesen Schulen. 1944 — 1850.
1926, 1927. ·-«
Einbekschung und Verwendung des Strafgel=
des für den ver nachläsfigten Besuch der
Schulen. 671, 672. ·
Nachträgliche Bestimmung zu dem un-
term 20. Mai 18908 wegen Aufnahme und
Konkurs-Prüfung in die Studenten = Se-
minarlen ergangenen Verordnung. x1023
1024.
Allgemeine Verordnung, die Einrichtung
der Schullehrer= Seminarien und die
Bildung der Volksschul-Lehrer betreef-
fend. 053 — cex. Allgemeines Regulativ bie-
für: I. Von den Bedingungen der Aufna#me in
das Schullehrer-Seminar, oder von den Schal-
Dienst= Adspiranten S. 955 — 959. I. Von
der Einrichtung und Ordnung des Schullebrer-
Seminars, oder von den Schuldienst- Praͤpd-
randen, naͤmlich von der Disciplin in den Schul-
lehrer-Seminarien. S. 959 — 965; von dem
Unterrichte darin, den Gegenstaͤnden, und der
Schulgegenstände,
Form desselben, — der Daner und Eintheilung
Der Lehrkurse, — den Seminariums-Lehrern, —
und den Prüfangen und Censuren der Prparan=
den. S d65 — 0988. III. Von den Beding-
ungen des Austrittes aus dem Schullehrer-Se-
minar, und der Anstellung im Schulamte, oder
von den Schuldienst-Erpektanten. S. —
992. IV. Von der Benuͤzung der Schullehrer-
Seminarien zur Nachhilfe fuͤr bereits angestellte
Schullehren S. co# — 994.
Vorschriften zur Ertheikung der zum uedtt
gange auf die Unlversitäht oder in ein Lizanm kr-
foderlichen Gymnasial-Absolntorien.
1336 — 1337.
Nähere Bestkimmungen Über die Zabl der an
den bffentlichen Lehranstalten anszutheilenden
Preise. 1203 — 1205.
Anordnung zweser Prüfungs-Kommis-
sionen zu München und Nürnberg für
die Kandidaten zum Lehramte an den Stu-
dien-Anstalten. 131 — 1733.
Instruktion zur Prüfung der zum Lehramte
an den Studien-Schulen oder Studien-Insti-
tmen sich anmeldenden Kandidaten. 1641 —
1647.
Normal-Bestimmungen für die topogra-
phische Schule, als einer mit dem staristisch-
topographischen Bureau verbundenen Bildungs-
Anstalt für Ingenlcurs-Geographen und Dessi-
enateurs. 1657 — 1663.
Allgemein zu beobachtende Vorschriften, auf
welchem Wege die kbnigl. Distrikts-Schul= Ju-
spektoren die ihnen von dem General-Kreis-
Kommissariate ertheilten allgemeinen Befehle,
odeGr ihre eigenen Erlasse den ihnen untergeord-
neten Lokal-Schul-Inspektionen mittheilen, da-
gegen von diesen die Antworten erhalten, und
solche oder eigene Berichte an das kbnigl. Gene-
ral Freis *. Kommissariat einsenden sollen. 660
— 672.
Aufbewahrung der Schul-Inspektlons-=
Abten. 70, 677#. «
Uniforme und Amts-Slegel der königl. Di-
strikts-Schul-Inspektoren. 1480 — 1481.3
Irn den vom Pfarrorte entfernten Ddrfern wird
die Lokal-Schul-Inspektion den Pfarr-
Vilarien, Expofitur-Kaplaͤnen oder Kooperato-
ren uͤbertragen. 671.
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