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und mit den wichtigsten Regeln und Hilfs-
micteln derselben bekanne sen;
3. auf eben diese Art ist rin kurzer Ab-
schnitt aus dem alten Testamente zu lesen.
Bei dieser Erklärung der biblischen Stel-
len müssen sogleich die daraus herzuleiten-
den dogmatischen und moralischen Wahr-
heiten näher entwickelt, und darauf gese-
hen werden; ob der Eraminand nicht nur
deutliche Begriffe davon habe, sondern
auch den praktischen Einfluß dieser Wahr-
heiten kenne; weswegen er auch vorzüglich
über die praktischen Gegenstände zu befra-
gen ist; '
4. aus der Kirchengeschichte ist vornehmlich
nach den wichtigsten Begebenheiten, d. i.
nach solchen zu fragen, welche einen er-
heblichen Einfluß auf den Lehrbegriff und
auf die Verfassung der Kirche gehabt ha-
ben, oder noch haben.* Hiebei ist haupt-
sächlich darauf zu sehen, ob der Kandidat
mit der Enrstehung des protestamtischen
Lehrbegriffes, und mic dem Lehrsysteme an-
dern christlichen Religionsparteien, nach
dessen Gründen und Gegengründen, be-
kan# sey, und darüber nachgedacht habe;
5. ous dem Gebiere der philosophischen
Wissenschaften ist besonders zu erforschen:
ob der Eraminand mit den Hauptbegriffen
derselben bekannt, vorzüglich aber: wie er
überhaupt zum philosophischen Denken und
Urrheilen angeleitet und darin geübt sey;
b. ist zu prüfen: wie weit sich der Kan-
didat mie den Grundsazen der Didaktik
und Pädagogik, und ihrer Anwendung,
vertraut gemacht habe;
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7. aus der Homilerik und Katechetik ist we-
nigstens nach der Kenntniß der allgemeinen
Grundsäze zu fragen, welche der Exami-
nand während seines akademischen Stu-
diums sich erworben, und nach den Vor-
übungen, welche er angestellt hat;
der der Prüfungs-Kommission beigeord-
nete Kreisrath hat zu erforschen: ob der
Eraminand wenigstens so viel Kemmtniß
der allgemeinsten Rechtsverhälrnisse, der
Landesgeseze, des Kirchenrechtes, und der
Kirchenverfassung besize, als ihm zur Füh-
rung eines Pfarr-Vikariats nöthig ist.
c) Was die dussere Form der Prüfung
betrifft, so haben sich die Mitglieder der
Prüfungs-Kommission in die Prüfungs-Ge-
genstände so zu theilen, daß jeder Eraminator
etliche verwandte Fächer bei der Prüfung so
weit zu behandeln übernimmt, als es nöthig
ist, um die Talente und Kenntnisse des Era-
minanden gründlich zu erforschen, und rich-
tig zu beurtheilen. Auch ist bei jedem Fache
die Kennmiß der Geschichte und Literatur des-
selben nicht ausser Acht zu lassen.
Jeder Eraminator muß deutlich, bestimmt
und zusammenhängend fragen, und den Era-
minanden nicht dadurch muthlos machen,
daß er von ihm fordert, er solle gerade das
antworten, was er selbst im Sinne hat, oder
daß er unbestimmte Antworten gerade zu ver-
wirft; sondern er muß seine Fragen in sol-
chem Falle genauer bestimmen, und durch
neue Fragen den Kandidaten auf das man-
gelhafte seiner Antworten aufmerksam’mmachen.
Am allerwenigsten soll der Eraminator sich
auf lange Selbstgespräche einlassen, oder do;
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