Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Examinator frei steht, sein indioidunelles 
Uttheil mit dessen Gruͤnden besonders zu 
Protokoll zu geben, um dasselbe bei dem 
nächstfolgenden Reserate über die Prüfung 
im General-Konsistoriom nochmals besonders 
erldutern zu können. 
G. VIII. 
Ertheilung der Befähigungs-No- 
te für die zur Anstellung ge- 
prüften Kandidaten. 
In der ndchsten Sizung des General- 
Konsistoriums nach gebaltener Prüfung 
wird über die Tüchtigkeit der Eraminirten 
zum Pfarramte Vortrag erstattet, und nach 
geschebener Abstimmung ein Sektions-Be- 
schluß gesaßt, mit welcher Note jeder Era- 
minirte in der Kandidaten tiste zu bezeich- 
nen sey. Beli dieser Entscheidung sind fol- 
geude Grundsäze zu beobachten: 
a) Die Note vorzüglich erbälr ein 
Kandidat, wenn er nicht nur gute Zeugnisse 
wegen seines Fleisses und Wohblverhaltens 
beigebracht, und bei der Probepredige Kate- 
Disation und Prüfung, Wahrbeitssinn, tehr- 
weisheic, und Religioßtat an den Tag ge- 
lege bar, sondern auch in allen Kennenissen, 
welche von ihm gefordert werden, se wie in 
den zur Führung des Pfarramtes erfoder- 
lichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, den 
Beifall der Examinatoren verdient hat, da- 
zu gebört also: 
1. daß er sich im Teutschen richtig, zusam 
menhängend, faßlich und wücdig aus- 
druͤcken koͤnne; 
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2. daß er die lateinische Sprache richtig und 
rein schreibe und spreche; 
3. daß er das neue Testament aus dem 
Grundeerxte ohne Anstoß uͤberseze, und 
erkldre, auch mit dem Inbalte und Gei- 
ste desselben, besonders mit den dogma= 
tischen und moralischen Hauptstellen, be- 
kannt, und zu deren populärer und prak- 
tischen Anwendung geschickt seyp; " 
4 daß er den bebrischen Tert des alten 
Testaments richtig üäberseze und erkläre, 
auch mit dem Geiste und Zwecke der he- 
brdischen Religions: Urkunden, und den 
richtigen Grundsäzen ihres Gebrauches im 
Cbristentbume bekannt sey. Bei diesen 
eregetischen Gegenständen können indessen 
richtige Auflösungen besonderer pbilologi- 
scher und bermenentischer Schwierigkei- 
ten zwar ein Grund des tobes für einen 
Kandidaten, aber die mangelnde Kenniniß 
der bisber versuchten tösungen derselben 
keine Ursache des Tade#ls seyn; 
§. daß er das System der christlichen Glau- 
bens und Sittenlehre mir gründlicher 
Kenmtiß gefaßt babe; die dafür zu füb- 
renden Vernunft und Schrift: Beweise 
gebörig entwickeln, und die vornehmsten 
Einwürfe dagegen beben könne; auch mit 
den Bekenntniß" Büchern der protestamti- 
schen Kirche, nach ihrer Entstehung, ib- 
rem Inhalte und Anseben, und mit den 
mit anderen christlichen Reltgionsparteien 
gefübrten Sereitigkeiten bekanne sey; 
6. daß er die Geschichte der christlichen 
Kirche und ihrer Hauptdogmen keune, 
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