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welche in der Anstellungs-Prüfung den auf-
gestellten Foderungen Genüge geleistet haben,
in der Regel keiner weiteren Prüfung unter-
worfen seyn sollen, so werden dagegen andere
##f Gebote stehende Hilfsmietel zur Beurthei-
lung: ob die angestellten Geistlichen in ihrem
Fleiße nicht nachlassen, in Keunenissen fort-
schreicen, ihre Fertigkeit in der Amtsführung
erweitern, und durch Amts-Treue und Auf-
führung ihrem Stande Ehre machen, desto
sorgfaͤltiger benuzt werden.
b) Zu dieser Absicht sollen theils eigene
Arbeiten der Geistlichen, die in einzusenden-
den Jahres-Berichten, in Predigt-Entwuͤrfen
und anderen praktischen Aufsäzen, dann in
Beanrwortung von Synodal-Fragen bestehen,
theils die von Kreis= und Distrikts-Dekanen
jährlich einzuschickenden Synodal= und Vist=
tarkons-Berichte und Könduite= Listen dem
über jeden Geistlichen zu fällenden Urtheile
lur Grundlage dienen.
) Nach den daraus sich ergebenden Re-
sultaten hat das General: Konsistorium ein
besonderes Verzeichniß über alle im Amte ste-
heuden Pfarrer zu verfassen, worin dieselben,
ausser der Angabe ihres Lebens und Dienstes-
Alters,
1) nach ihren Fähigkeiten,
2) nach ihren Kenmnnissen,
3) nach ihrer Amtsführung, sowohl in kirch-
licher, als in staatsbürgerlicher Rücksicht,
nach ihrem Lebenswandel,
#o dargestellt werden, daß daraus
5 eine beizufügende allgemeine Qualisika-
tions: Note hervorgeht.
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d) Die erste Note, oder das Ptaͤdikat
vorzuͤglich erhaͤlt derjenige, welcher unter
allen vier eben genannten Hauptrubriken als
ausgezeichnet erscheinet. Die zweite Note,
oder das Praͤdikat sehr gut erhaͤlt der, wel-
cher unter den Rubriken 1. 3. 4. gLut, unter der
Rubrike 2. wenigstens in praktischen Kenntnis-
sen und Ferrigkeiten wohl geübe befunden wird.
Die dritte Note, oder das Prädikat gut
erhalt der, welcher unter der Rubrike 1. und.
4 Lob verdiente, und sich unter die Rubrike
2. 3. wenigstens über das Mittelmässige er-
hebt. Die vierte Note, oder das Prädi-
kat hinlänglich erhält der, welcher in
Rücksicht auf die Rubriken 1. 3. 4. nur mit-
telmässig, unter 2 mangelhaft sich bewiesen hat.
Die fünfte Rote, oder das Prädikat noth-
dürftig erhält der, welcher unter den Ru-
briken 1. 2. 3. geringe Qualisikation bewährt,
aber doch unter 4 sich tadellos erhalten hat. Die
sechste Note, oder das Prädikat schwach,
erhält der, welcher nach allen vier Hauptru-
briken sich sehr gering qualifizirt gezeigt hat.
Die siebente Note, oder das Drädikat
untüchtig erhält der, welcher nach der
Rubrik 2. sich unwissend, und nach 3. 4.
tadelnswürdig dargestellt hac.
. IV.
Klassifikation sämtlicher Kompe=
tenten bei erledigten Immediat
Pfarrstellen. "
So oft eine protestantische Pfarret könig-
lichen Parronats zu vergeben ist, so hat das
General-Konsistorium, wenn die Berichte des