Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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welche in der Anstellungs-Prüfung den auf- 
gestellten Foderungen Genüge geleistet haben, 
in der Regel keiner weiteren Prüfung unter- 
worfen seyn sollen, so werden dagegen andere 
##f Gebote stehende Hilfsmietel zur Beurthei- 
lung: ob die angestellten Geistlichen in ihrem 
Fleiße nicht nachlassen, in Keunenissen fort- 
schreicen, ihre Fertigkeit in der Amtsführung 
erweitern, und durch Amts-Treue und Auf- 
führung ihrem Stande Ehre machen, desto 
sorgfaͤltiger benuzt werden. 
b) Zu dieser Absicht sollen theils eigene 
Arbeiten der Geistlichen, die in einzusenden- 
den Jahres-Berichten, in Predigt-Entwuͤrfen 
und anderen praktischen Aufsäzen, dann in 
Beanrwortung von Synodal-Fragen bestehen, 
theils die von Kreis= und Distrikts-Dekanen 
jährlich einzuschickenden Synodal= und Vist= 
tarkons-Berichte und Könduite= Listen dem 
über jeden Geistlichen zu fällenden Urtheile 
lur Grundlage dienen. 
) Nach den daraus sich ergebenden Re- 
sultaten hat das General: Konsistorium ein 
besonderes Verzeichniß über alle im Amte ste- 
heuden Pfarrer zu verfassen, worin dieselben, 
ausser der Angabe ihres Lebens und Dienstes- 
Alters, 
1) nach ihren Fähigkeiten, 
2) nach ihren Kenmnnissen, 
3) nach ihrer Amtsführung, sowohl in kirch- 
licher, als in staatsbürgerlicher Rücksicht, 
nach ihrem Lebenswandel, 
#o dargestellt werden, daß daraus 
5 eine beizufügende allgemeine Qualisika- 
tions: Note hervorgeht. 
— — — 
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d) Die erste Note, oder das Ptaͤdikat 
vorzuͤglich erhaͤlt derjenige, welcher unter 
allen vier eben genannten Hauptrubriken als 
ausgezeichnet erscheinet. Die zweite Note, 
oder das Praͤdikat sehr gut erhaͤlt der, wel- 
cher unter den Rubriken 1. 3. 4. gLut, unter der 
Rubrike 2. wenigstens in praktischen Kenntnis- 
sen und Ferrigkeiten wohl geübe befunden wird. 
Die dritte Note, oder das Prädikat gut 
erhalt der, welcher unter der Rubrike 1. und. 
4 Lob verdiente, und sich unter die Rubrike 
2. 3. wenigstens über das Mittelmässige er- 
hebt. Die vierte Note, oder das Prädi- 
kat hinlänglich erhält der, welcher in 
Rücksicht auf die Rubriken 1. 3. 4. nur mit- 
telmässig, unter 2 mangelhaft sich bewiesen hat. 
Die fünfte Rote, oder das Prädikat noth- 
dürftig erhält der, welcher unter den Ru- 
briken 1. 2. 3. geringe Qualisikation bewährt, 
aber doch unter 4 sich tadellos erhalten hat. Die 
sechste Note, oder das Prädikat schwach, 
erhält der, welcher nach allen vier Hauptru- 
briken sich sehr gering qualifizirt gezeigt hat. 
Die siebente Note, oder das Drädikat 
untüchtig erhält der, welcher nach der 
Rubrik 2. sich unwissend, und nach 3. 4. 
tadelnswürdig dargestellt hac. 
. IV. 
Klassifikation sämtlicher Kompe= 
tenten bei erledigten Immediat 
Pfarrstellen. " 
So oft eine protestantische Pfarret könig- 
lichen Parronats zu vergeben ist, so hat das 
General-Konsistorium, wenn die Berichte des
	        
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