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ders behandeln, als es für einen Studien-
schüler erforderlich und gedeihlich ist, der
dem Besuche des öffentlichen Unterrichts eine
weit längere Zeit widmer, und schon da-
rrusm manches später, manches feüher, eini-
ges schneller, anderes langsamer zu lernen
hat, als die Lehrlinge der Volkeschulen.
Sollen nun gleichwohl die Volksschulen
zuglesch zum Elementarunterrichte für
die Studienschulen dienen, so kann dies
leztere nicht ohne Nachtheil für den eigen-
thümlichen Zweck der wichtigen Bildungs-
anstalten für das Volk geschehen. Die
Studienschulen dagegen, welche ihre
Schüler in den Vorkenntnissen, die in den
höheren Unterrichtsanstalten gesordert werden,
zu einem hohen Grade von Ferrigkeit zu füh-
ren haben, können schon darum nicht einen
zweckmäßigen Elementarunterricht für ihre
Schüler von den Wolksschulen err#arten,
weil diese nicht nur durch ihre meist zu grosse
Zahl von Lehrlingen verhindert sind, für
jeden einzelnen so viel zu leisten, als zur
Worbereitung in den Saudienschulen gefor-
dert werden muß, sondern sich anch auf Un-
##rrichtsgegenstände verbreiten und dabel um
ihrer eigentlichen Schüler willen oft sogar
lange verweilen müssen, die für die Vorbe-
reirung der Stiudienschüler enebehrlich, und
nicht selten sogar nachtheilig sind. Die un-
vermeidliche Folge davon ist, daß die Stu-
dienschulen ihre Lehrlinge 1) sehr unzieich,
unzulänglich und unzweckmißig unterrichtet,
2) meistens viel zu spat ans dem Elemen-
tarunterrichte erhalten, und um die Zeit,
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die schon zu Fortschritten in dem Studien-
unterrichte angewender werden sollie, erst mit
den Elementen desselben zubringen müssen.
Nach allerhöchstem Ermessen dieser Rück-
sichten haben Seine königliche Majestät aus
weisester, beide Hauptzweige des öffentlichen
Unterrichtes mit gleicher landesv#dterlicher
Fürsorge umfassender, wohlmeinender Absicht
beschlossen, den VBolksschulen, als den
für die Volksbildung so wichtigen Anstalten,
ihre eigenthümliche Bestimmung ungestört
und ungetheilt zu sichern, und sie von der
fremdartigen Bestimmung zum Elementar=
unterrichte für das gelehrte Studium zu be-
freien, dagegen aber den Studieninsti-
tuten, als den für die ganze Ramonalbil-
dung wichtigsten Anstalten, ihr eigemhümli-
ches von allen fremdarrigen Rücksichten mäg-
lichst freies Fundament zu geben, und zu
dem Ende eigene Studlenschulen an-
zuordnen, deren eigentlichste Bestimmung
es ist, die Schüler, die für irgend eine Art
höherer — d. i. die Leistung der Volkoschu-
len Übersteigender — Bildung von ihren Ael-
tern bestinmt werden, möglichst frühe, so-
bald sie nur die Hanpeschwicrigkeiten des
technischen Lesens und Schreibens im Teut-
schen überwunden haben, zu ciner ernsten,
auf ihre Bestimmung sorgfältig berechneten,
Behandlung aufzunehmen, und sie auf dem,
nach einer lAngern Unt#errichtezeit überhaup#,
und den nothwendigen Foderungen der Siu-
dieninst#ture insbesondere, mit B .dacht be-
messenen Wege der höheren Biloung entgegen
zu fuͤhren.