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gentlich gelehrten Studium bestimmt sind,
ist es ohnehin ganz unldugbar nothwendig.
uͤber die technischen Hauptschwierigkeiten des
Sprachstudiums, so fruͤh nur immer moͤglich
ist, hinweg zu kommen. Selbst aber auch
für diesenigen Schüler, bie sich nicht dem
gelehrten Studium, sondern irgend einem
Kunst= oder Gewerbsfache widmen, für ihren
künfrigen Beruf also weniger der Kennt-
niß alter Sprachen, als der Real-
kenntnisse bedürfen; für ihre Bildung
aber doch auch wenigstens die lateinische
Sprache erlernen wollen, ist es unstreitig
zurdglicher, diesen Versuch gleich im frühen
Interrichte zu machen, als damit die lezten
Schuljahre, die allein sich zu einem gründ-
lichen Studium der Realkennenisse eignen,
größtentheils zu verlieren.
Auch diese Ansicht zeigt, wie für die
zahlreiche lezeere Klasse die Realschule
sich durchaus zweckmässig an die Primär=
schule anschließe.
4) Daß die Stufen des Studienunterrich-
tes in dem allgemeinen Normativ nach dem Le-
bensalter der Schüler bezeichnet, und in den
Srudienschulen zu je zwei und zwei Jahren,
für die Srudieninstiture aber zu vier Jahren
bestimntr worden, beruhrt auf der Beobachtung
des Ganges, den die naturgemässe Entwick-
lung des jugendlichen Geistes in der Regel
nimmt, und deutek eben darum die natürli-
chen Unterrichts-Perioden an, die ein
Jüngling zu durchlaufen hat, dem es nicht
sow##hl darum zu ###un ist, in der Oberklasse
des Gymnasiums, als dem Vorhofe des aka-
7.——
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demischen Studiums, um so eiliger, (wel-
ches sicher nicht der wahre und bleibende Ge-
winn ist), als vielmehr um so reifer und
würdiger, undeben deshalb mit um so grös-
seren Hoffnungen für sich selbst und
das Vaterland, anzukommen. "
Es ist aber nicht die Meinung, daß
ein Schüler in jeder Abtheilung der Pri-
mär= und Secundär-Schule zwei Jahre
unerläßlich hinbringen müsse, oder wohl
gar, daß er in eine Klasse überhaupt nicht
aufgenommen werden dürfe, sobald er über
oder unter dem zur Bezeichnung der Klasse im
Allgemeinen angegebenen Lebensalter stehe.
Vielmehr ist für alle Abtheilungen der Stu-
dienschule die Hauptbedingung der Auf—
nahme, daß der Aufzunehmende den Grad
der Kenntnisse erlangt habe, welcher nöthig
ist, um mit den übrigen Schülern der Klasse
gleichen Schritt zu halten, und den gemein-
schaftlichen Unterricht durch das Bedürfniß
stäter besonderer Nachhilfe nicht zu stören.
Eben so wenig ist die Meinung, daß ein
Schüler in das Real= oder Gymnasial-In=
stitut unbedingt, weder vor vollendetem vier-
zehnten Lebensjahre aufgenommen, noch vor
vollendetem achtzehnten Lebensjahre aus dem-
selben zum akademischen Studium entlassen
werden dürfe. Vielmehr verstehe sich von selbst,
daß auch bei diesen Studien= Justituten so-
wohl die Aufnahme, als die Entlas-
sung sich immer vorzüglich nach der er for-
derlichen Reife zu richten hat. Inzwi-
schen, da die Reife zur Universität nach
den Kenntnissen allein nicht bemessen