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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
Xl. Stück. München, Mittwoch den 15. Februar 23es.
Allgemeine Verordnung.
(Die Anlage, Wiederberstellung und Unterhal-
tmug der Chausseen und Bizinal-Wege de-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
J. Erwaͤgung, daß die fuͤr die allgemeine
Wohlfahrt des Reiches so wesentliche Er-
leichterung des effenklichen Verkebrs vorzüg-
lich von guren Chausseen und Brücken ab-
bänge; mebrere neue Bestandtbeile Unsers
Reiches aber gurer Chausseen noch gänzlich
entbehren, und daß auch in mehreren Ge-
##den, wo sie zuvor sich im guten Zustande
besanden, verschiedene derselben durch das
Kriegs-Fuhrwesen zu Grunde gerichtet wur-
den, die noch nicht völlig bergestelle snd; —
ln fernerer Erwdgung, daß zwar die
erhöhte Auflage auf das Zugvieh die Un-
kerhalrung des Brücken: und Strassenbaues
in soferne deckt, als es im gewöhnlichen
Justande erfoderlich ist, um Unsern Unter-
thanen im Innern des Reiches die unent-
geldliche Benüzung der Strassen gestatten
Ju können, nicht aber, um die ausserordent=
lichen Auslagen dieses öffentlichen Auf-
wandjweiges zu bestreiten;
Haben Wir, zur näheren Bestimmung
Unserer über die Strassenbau: Konkurrenz
bisher erlassenen Verordnungen, mittelst
einer unterm 10. Jänner v. M. an sämt-
liche Finanz Direktionen des Königreiches
bereits erlassenen allerhöchsten Entschlies-
sung, bierüber nachfolgende bestimeere Vor-
schriften zu geben für nörhig gefunden:
I. Die unentgeldliche Natural-Konkue-
renz bleibt im Allgemeinen nach Unseren
bierüber erlassenen Verordnungen für den
gewöhnlichen Strassenbau aufgehoben, und
wird nur alsdann geleister,
a) wenn völlig neue Chausseen angelegt;
b) wenn einzelne Chaussee-Bezirke, zur Ver-
meidung steiler Abhänge, oder der Wir-
kungen des Hochgewässers, gänzlich abge-
Andert und neu bergestellt werden müf-
sen;
c) wenn Chaussee-Dümme bei der Unlage
neuer Brücken zur Auffahrt auf dieselben
zu erheben sind;
d) wenn die bereits bestehenden Chauffeen
durch das Kriegs= Fuhrwesen und an-
dere ausserordentliche Ereignisse dergestale
grundlos geworden sind, daß die Räder
der schweren Fubrwerke bei anbaltendem
Regenwerter, oder bei dem Aufgange des
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