Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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bung der Tax- und Sportel-Gebuͤhren zu er- 
leichtern, dieselbe von den Postaͤmtern und 
Host= Expedirionen Unseren königlichen Stellen 
und Behörden ausgelöst und vorgeschossen, 
und von den Parteien sam dem Brief Por#to# 
umd einer mässigen Besorgungs-Geböhr wier 
der erhoben werden sollen. 
Da aber diese Erhebungs-Art die Posi- 
Manipulation vervielfaͤltigt, das Post Rech- 
nungswesen in vielen Beziehungen und zugleich 
den Abschluß der Amts= Rechnungen, wegen 
der Geschäfts: Unkunde der kleineren Post- 
Expeditionen, sehr nachtheilig stört, endlich 
mehrere Unserer ostkassen nicht im Stande 
sind, die häufigen deuselben von Unseren k55 
uniglichen Stellen und Behörden, zur Bezah, 
lung der Tar, und Syontel-Gebühren, präsen- 
tirt werdenden Expeditloncn auszulssen; auch 
der Fall sich häusig ergiebt, daß die Erhebung 
und Erstartung derselben an Unser Pest-Aerar, 
ohne Beiwirkung der exekutiven Gewalt, nicht 
erwirkt werden kann, so sinden Wir Uns be- 
wogen, Unsere über diesen Gegenstand ange- 
führte Verordnung vom 24. Oktober v. J. 
dahin zu beschränken, daß die Tax= und 
Sontel: Gebühren fortan von Unseren köms- 
lichen Hostämtern und Dost-Expedinonen 
nicht mehr ausgelöst werden, sondern die Bei- 
nmebung derselben Unseren königlichen Stellen 
und Behörden, wie ehemale überlassen werden 
solle. Waren aber derlei Tax= und Sportel- 
Gebühren im Auslende zu erheben, so soll 
verselben Betrag noch serner durch Unsere Post- 
ämter und Expeditionen Unseren königlichen 
Seellen und Behörden vorgeschossen werden. 
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Er sünd sedoch in solchen Fällen derlei Expedi- 
tionen nur durch die sahrende Post zu versenden. 
Rach dieser Unserer Verordnung, welche 
Wir durch das Regierungsblatt zur allge- 
meinen Kenntuiß wollen bringen lassen, hat 
sich Jedermann, vom I. Jänner 1809 ange- 
fangen, schuldigst zu achten. 
München den 26. Dezember 1808. 
Max Josepb. 
Frriherr von Montgelas. 
Auf kbaiglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretä# 
Baumiller. 
  
(Das Postwagens= Porto fuͤr die mit Quittungen 
beschwerten Briese und Pakete betreffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Do sich über die Erhebung des Postwagens- 
Dorto der mit Quittungen beschwerten Briese 
und Pakete, auf deren Addresse die Aufgeber 
öfters die Summe, auf welche sich solche be- 
laufen, vorzumerken pflegen, mehrere Austände 
dadurch ergeben haben, daß Unsere königlichen 
ositämter und Expeditionen die bemeldte Vor- 
merkung der Summe, als eine Werrhs Dekla- 
ranon betrachtet, und dadurch die Veranlassung 
genommen haben, in Gemäßheit des rten Os 
Unserer, unterm 14. Juni l. J. über die Post- 
wagen-Tarif erlassenen allerhöchsten Verord= 
nung, die volle Tare nach der angegebenen 
Summe zu erheben, so wollen Wir, um diese 
Austände zu heben, und damit desfalls alle 
Belästigung der Ausgeber oder der Empfänger 
vermieden werde, andurch verfügen, daß die
	        
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