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bung der Tax- und Sportel-Gebuͤhren zu er-
leichtern, dieselbe von den Postaͤmtern und
Host= Expedirionen Unseren königlichen Stellen
und Behörden ausgelöst und vorgeschossen,
und von den Parteien sam dem Brief Por#to#
umd einer mässigen Besorgungs-Geböhr wier
der erhoben werden sollen.
Da aber diese Erhebungs-Art die Posi-
Manipulation vervielfaͤltigt, das Post Rech-
nungswesen in vielen Beziehungen und zugleich
den Abschluß der Amts= Rechnungen, wegen
der Geschäfts: Unkunde der kleineren Post-
Expeditionen, sehr nachtheilig stört, endlich
mehrere Unserer ostkassen nicht im Stande
sind, die häufigen deuselben von Unseren k55
uniglichen Stellen und Behörden, zur Bezah,
lung der Tar, und Syontel-Gebühren, präsen-
tirt werdenden Expeditloncn auszulssen; auch
der Fall sich häusig ergiebt, daß die Erhebung
und Erstartung derselben an Unser Pest-Aerar,
ohne Beiwirkung der exekutiven Gewalt, nicht
erwirkt werden kann, so sinden Wir Uns be-
wogen, Unsere über diesen Gegenstand ange-
führte Verordnung vom 24. Oktober v. J.
dahin zu beschränken, daß die Tax= und
Sontel: Gebühren fortan von Unseren köms-
lichen Hostämtern und Dost-Expedinonen
nicht mehr ausgelöst werden, sondern die Bei-
nmebung derselben Unseren königlichen Stellen
und Behörden, wie ehemale überlassen werden
solle. Waren aber derlei Tax= und Sportel-
Gebühren im Auslende zu erheben, so soll
verselben Betrag noch serner durch Unsere Post-
ämter und Expeditionen Unseren königlichen
Seellen und Behörden vorgeschossen werden.
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Er sünd sedoch in solchen Fällen derlei Expedi-
tionen nur durch die sahrende Post zu versenden.
Rach dieser Unserer Verordnung, welche
Wir durch das Regierungsblatt zur allge-
meinen Kenntuiß wollen bringen lassen, hat
sich Jedermann, vom I. Jänner 1809 ange-
fangen, schuldigst zu achten.
München den 26. Dezember 1808.
Max Josepb.
Frriherr von Montgelas.
Auf kbaiglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretä#
Baumiller.
(Das Postwagens= Porto fuͤr die mit Quittungen
beschwerten Briese und Pakete betreffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Do sich über die Erhebung des Postwagens-
Dorto der mit Quittungen beschwerten Briese
und Pakete, auf deren Addresse die Aufgeber
öfters die Summe, auf welche sich solche be-
laufen, vorzumerken pflegen, mehrere Austände
dadurch ergeben haben, daß Unsere königlichen
ositämter und Expeditionen die bemeldte Vor-
merkung der Summe, als eine Werrhs Dekla-
ranon betrachtet, und dadurch die Veranlassung
genommen haben, in Gemäßheit des rten Os
Unserer, unterm 14. Juni l. J. über die Post-
wagen-Tarif erlassenen allerhöchsten Verord=
nung, die volle Tare nach der angegebenen
Summe zu erheben, so wollen Wir, um diese
Austände zu heben, und damit desfalls alle
Belästigung der Ausgeber oder der Empfänger
vermieden werde, andurch verfügen, daß die