Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XV.. Stück. München, Mittwoch den 1. Maͤrz 1809. 
Allgemeine Verordsung. s- 
(Dle allgemeineKonkukrenz zu den Friegstasten be- 
ktresffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Ur die aus den Durchzügen und Kanto- 
nirungen fremder Truppen in einzelnen Krei- 
sen und Distrikten des Reiches Unsern Un- 
terthanen zugebenden, unvermeidlichen lasten 
weniger drückend zu machen, bietet sich in 
einer allgemeinen und, so viel möglich, 
gleichbeirlichen Vertheilung derselben das 
zweckmässigste Mittel dar. 
Wir finden Uns daber nach Vernehmung 
Unsers geheimen Raths, bewogen, eine all- 
gemeine Konkurrenz zur Ausgleichung der 
Kriegslasten in der Art anzuordnen, daß 
a) in jedem Kreise die, einzelnen Distrikten 
oder Gemeinden desselben durch Einquar- 
tirungen, Kriegsfrohnen oder Natural= 
Hiieferungen zugefallenen tasten und Beschä- 
digungen quartalweise auf den Umfang 
des ganzen Kreises repartirt, und durch 
Geldbeiträge peräquirt, 
daun, 
b) nach den von den General-Kreis-Kom- 
missariaten darüber einzusendenden Haupt- 
Konspekten die Summe aller dieser einzel: 
nen Kreiskonkurrenzen alljährlich auf die 
ganze Ausdehnung des Königreiches aus- 
geschlagen, und nach dem Steuerfusse 
gleichheitlich vertheilt werden solle. 
Die Grundsäze, nach welchen die Ver- 
gütung der verschiedenen teistungen zu be- 
rechnen kommt, so wie die Vorschriften für 
das hlebei überall gleichförmig zu beobach= 
tende Verfabren, sind in dem anliegenden 
Regulatiov umständlich enthalten. 
Da Wir durch gegenwärtige Anordnung 
das Beste des Ganzen bezwecken, und den 
ungleichen, oft ganz unverbältnißmässigen 
Belästigungen Unserer Unterthanen, so viel 
an Uns liect, abhelsen wollen, se verspre- 
chen Wir Uns, daß nicht nur die durch 
ibre topograpbische tage dem Drucke der 
Kriegslasten gewöhnlich mehr ausgesezten 
Distrikte diese landesväterliche Verfügung 
mie gebührendem Danke erkennen, sondern 
auch die Bewohner der davon mehr entfern- 
ten Gegenden nach dem vorgeschriebenen bil- 
ligen Maßstabe gerne zu einiger Erleichte- 
rung ibrer gedrängten Mitbürger und zur 
Erbaltung des National= Wohlstandes einen 
verhältnißmössigen Beitrag leisten werden. 
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