Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Koͤniglich-Balerisches

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Regictrungsblatt.

 

XIX.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  8.  Maͤrz  1809.

 

Allgemeine  Verordnung.

(Die  Ernennung  der  Landgerichts-  Assessoren  und
Akt  nare  fuͤr  das  gesamte  Kbuigreich  betreffend.)


Wir  Maximilian  Josepb,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

J.  Erwaͤgung,  daß  durch  die  in  Verfolg
der  Konstitution  eingetretene  Veraͤnderungen
in  der  vormaligen  Gerichrs-Verfassung  die
Behandlung  der  Justiz-Geschäfte  in  der  ersten
  Instanz  ein  ordentlich  beseztes  Gericht,
und  daher  eine  bedeutende  Vermehrung  des
bisher  bei  Unsern  Landgerichten  bestandenen
Amts=  Personals  erfodert;

haben  Wir  beschlossen,  bei  jedem  Unserer
dermal  bestehenden  kandgerichte  zwei  ständige
  Assessoren  zu  ernennen;

jenen  Landgericheen  aber,  deren  Seelenzahl
sich  auf  13900  and  darüber  erstrecke,

,  einen  Aktar  beizugeben,  welcher  zwar
alle  zum  Stagtedienste  erfederlichen  Qualifkationen
  nachgewlesen  haben  muß;  aber  in
seiner  Eigenschaft  als  Aktnar  auf  die  Rechte

und  Vortheile  eines  stabilen  Staatsdieners
noch  keinen  Anspruch  zu  machen  hat.

1)  Wir  haben  daher,  auf  den  Uns  von  Unsern
  beiden  Ministerten  des  Innern  und  der
Justix  erstatreten  gemeinschaftlichen  Vortrag
über  diesen  Gegenstand,  unter  dem  heutigen
ernannt  und  ernennen  hiemit

zu  ersten  und  zweiten  Landgerichts-Assessoren,
  dann  zu  Landgerichts=  Aktuaren  jene  Individuen,
  deren  Vor=  und  Zunamen  in  der
nachstehenden,  von  Uns  allerhöchst  eigenhändig
  unterzeichneten,  und  von  Unsern  beiden
  Ministern  des  Innern  und  der  Justiz  kontrasignirten
  officiellen  Designation,  nebst  Bemerkung
  der  Orte  ihrer  Anstellung,  enthalten

sind.

2)  Für  die  in  dem  Main-Kreise  liegem

den  Landgerichte.

Burg.  Ebrach,

Lauenstein,

Sulzheim,  ung

Zeil
haben  Wir  keine  Assessoren  zu  ernennen  für
gut  befunden,  indem  Wir  Uns,  rücksichtlich
der  Bezirks,  Eintheilungen  derselben,  dem-30