485
(Die Bestellung der in dem Edikte uͤber den Adel,
S. 71, beschlossenen Kommission betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Kömg von Baiern.
Wir haben in dem 8. Kapitel Unsers Edikts
über den Adel verordnet, daß die ehemaligen
Fideikomisse Unserer adelichen Familien
die Eigenschaft eines Majorats unter den von
Uns vorgeschriebenen Bedingungen annehmen
können, und daß zur Berichtigung der Verhältnisse
einer jeden Familie eine besondere
Kommission von Unus ernanm werden wird.
Zu diesem Zwecke wurde nunmehr von Uns
diese Kommission aus den Mitgliedern der
Sektion ver bürgerlichen und peinlichen Gesezgebung
bei Unserm geheimen Rathe ernannt,
und derselben aufgetragen, die Ansprüche der
Töchter und der Nachgebornen, welche sich
bei der Verwandlung der bisherigen Fideikommisse
in Masorate neuen Styls ergeben
kbunten, zu würdigen und gütlich auszugleichen,
oder, wo das nicht Statt finden sollte,
an Unsern geheimen Rath zu bringen.
Wir lassen diese Unsere Verordnung zur
allgemeinen W ssenschaft durch das Regierungsblatt
bekanm machen.
München den 6. Maͤrz 1809.
Max Joseph.
Graf Morawitzky.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Nemmer.
486
Aufträge.
Andie sämtlichen Rentämter des Kdnigreiches.
(Die Verrechnungsart der Dezimations-Gefüälle
vom Jahre 803# betreffend.)
Wir Maximllian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir finden nothwendig, zu Unserer, wegen
Entrichtung der Dezimation für die Jahre
1803 und 1808, unterm 10. Februar l. J. erlassenen
allgemeinen Verordnung folgende Bestimmungen
uͤber die Art der Verrechnung
nachzutragen:
1) Da die Rentamtsrechnungen für das
Jahr #go3 schon alle geschlossen sind, oder
wenigstens geschlossen seyn sollten, so ist in
jenen Distrikten Unsers Reiches, wo eine
Dezimation der Geistlichkeit ehemals bestanden
hat, die angeordnete Nachholung des Dezimations=
Betrages von den Fundations-Kapitalien
für das Ecaksjahr 1803 erst in den
Rechnungen des Etatsjahres 1803, und zwar
untker der Rubrike der Einnahmen an
Ausständen, in Einnahme zu verrechnen.
2) Wenn aber das eine oder andere Rentamt
schon einige Gelder in Abi 77.69 an dieser
Dezimation empfangen, und in die Rechnung
des Etatsjahres 180 gebracht hätte, so hat
es hiebei sein Bewenden, und es kommen
nur mehr die Reste derselben Schuldigkeit in
der Rechnung des Etatsjahres 1808 als nachgetragene
Ausstaͤnde zu vereinnahmen.
München den 3. Mäcz 18090.
Max Joseph.
Freiherr von Hompecch.
Auf koniglichen allerh'ichsten Befehl
der General-Sekretár
G. Geiger.