Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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ben hiedurch aufgegeben, uͤber die genaue 
Erfuͤllung der obigen Bedingungen bei Un- 
sern General-Kreis" Kommissartaten, in des 
ren Bezirken ihre Besizungen gelegen fund, 
binnen 4 Wochen sich auszuweisen, oder zu 
erwarten, daß diese nach Verfluß dieses Ter 
mins in Beschlag genommen werden, 
Die einschlägigen General= Kreis Kom' 
missariate werden angewlesen, diese Verord= 
nung zu vollziehen, und Uns darüber seiner 
Zeit berichtliche Anzeige zu machen. 
München den 17. März 18090. 
Max Joseyh. 
Freiherr von Moncegelas. 
Auf knglichen allerhbchsten Befehl 
2— 
Baumuiller. 
  
(Die Erhöhung der Trankgelder für die Estaffet- 
ten-Ritte betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In Anberrache, daß der den Postillions für 
die Estaffetren-Ritte auf elnem grossen Theile 
Unserer Poststationen zugewiesene Lohn mit 
dieser Dienstesleistung und dem nothwendigen 
Kebensunterhalte der Postillions in keinem bils 
ligen Verhältnisse stehen, haben Wir Uns ene 
schlossen, die sogenannten Trankgelder zu erhör 
hen, und solche für die sämtlichen Starionen, 
Unsers Reiches von nun an auf acht Kreuzer 
für die Postmeile, demnach auf sechszehn 
  
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Kreuzer für die einfache Poststazion, und 
so nach Verhálmiß der Postdistanz zu regu- 
liren. 
München den 20. Mäcz 1809. 
Aus Seiner Majestät des Rönigs 
Special! Vollmacht. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befebl 
der General= Sekrerär. 
Baumüller. 
  
Bekanntmachunge n. 
(Die Unlforme der Aufschlags= und Landbau- 
Inspektoren betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben allergnädigst beschlossen, daß 
1) die Aufschlags= und Landbau: Inspek- 
toren die Unisorme der Kreis-Finanz-Räthe; 
2) die Oberaufschlags und Siegelbeam- 
ten die für die Rentbeamten vorgeschriebene 
Uniforme, und 
3) die Kontrolleurs der Oberaufschlags- 
und Siegelämter dieselbe Uniforme, jedoch nur 
mit der halben Breite der Stickerei, tragen 
sollen. 
Wonach sich also zu achten ist. 
Muͤnchen den 21. Maͤrz 1809. 
Aus Seiner Maiestäaͤt des Koͤnigs 
Special-Vollmacht. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kniglichen allerhbchsten Befebl. 
der General= Sekretär 
G. Geiger. 
nn
	        
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