Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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jeder Distrikes= als Lokal-Schul-Inspektor per- 
sönlich verantwortlich zu machen. Den schick- 
lichsten Aufbewahrungsplaz werden jene Pa- 
viere in dem, beinahe aller Orten vorfindigen 
pfarrlichen Registratur-Kasten sinden. Für 
amtliche Siegel der Distrikts-Schul-In= 
pektoren wird von hieraus gesorgt werden; 
die Lokal-Schul-Inspektoren bedürfen 
keines eigenen, als solche, da das pfarrliche 
Siegel auch in Schulgeschäften ihr Amts- 
Siegel ist; 
b) Pfarr-VWikare und Exposttur-Ka- 
pläne oder Kooperatoren, welche in einem 
vom Pfarrorte entfernten Dorfe, wo eine 
Schule ist, wohnen, haben die Lokal= Schul- 
Inspektion zugleich mit dem Gemeinde-Vor- 
steher, nach G. 2. der Amts-Instruktion für 
die Lokal-Schul-Inspektoren, zu beforgen, 
und die dahin einschlägigen Geschäfte, gleich 
wirklichen Pfarrern, sich pflichtmässig ange- 
legen seyn zu lassen. 
Endlich wird, zur Beförderung des hie 
und da noch sehr vernachlässigten Schulbe- 
suches, hiemit allgemein verordnet, daß 
sämrliche Distrikts= und Lokal-Schul-In- 
F#ektoren auf die den Aeltern schulpflichtiger 
Kinder vom weltlichen Gerichte aufzutragende 
Entrichtung von 2 Kreuzern Sctrafgeld für 
jede ohne rechtmässige Ursache versäumte 
Schule ernstlichst zu dringen haben. 
Diese Strafgelder gehören jedem Lokal- 
Schulsonde zur Anschaffung von Schul- 
und Dreise-Büchern für fleissige arme Kinder, 
so wie zur Bestreitung des Schulgeldes für 
diese. Obige Spafe ist rucksichtlich 
... 
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jener Kinder, welche mehrere Wochen und 
Monate sich dem Schulbesuche entziehen, da- 
durch zu verschärfen, daß denselben ihre 
Entlassung aus der Schule verhältnißmäs 
sig um so später zugestanden wird. 
München den 7. April 1309. 
Freiherr von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General = Sekretär 
F. Kobell. 
(Die Brüder Striedinger und den Mezger 
Johann Jakob Frank zu Georgens- 
gmünd, im Altmühl-Kreise, betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des K Snigs. 
Seine Majestaät der König haben, auf 
den Bericht des General-Kommissariats des 
Altmühl-Kreises, vom 24. vorigen Monats, 
demselben unterm heutigen Datum den Auf- 
trag ertheilt, dem Schulzen Striedinger 
in Georgensgmünd, dann dessen Bru- 
der Thomas Striedinger und dem Mez= 
germeister Johann Jakob Frank daselbst 
Ihr allergnddigstes Wohlgefallen über die 
edle Anstrengung zu erkennen zu geben, wo- 
durch dieselben mit eigner Gefahr das Leben 
des in dem ausgetretenen und mit Treibeise 
angefüllten Rezatflusse gefallenen Schuzsudens 
Isaak Lazarus gerettet haben. 
Welches hiemit allgemein bekannt ge- 
macht wird. 
München den s. April 1809. 
Freiherr von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General= Sekretär 
F. Kobell. 
  
 
	        
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