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6# 12. Witewen der Mitglieder der Korperation haben die Befugniß,
die Handlung fortzusetzen, ohne für sich selbst die Mitgliedschaft der Korporation
zu erwerben. Erben, die durch einen Disponenten die Handlung ihres Erblassers
fortsetzen wollen, sind dazu gleichfalls berechtigt; wenn sie sich aber auseinandersetzen,
und einer oder mehrere derselben die Handlung übernehmen, %
müssen sie im Fall der Majorennität sogleich, im Fall sl#e aber minorenm ind,
sobald sie diese erlangen., der Korporation beitreten, wenn sie auch die alte Handlungs-Firma
beibehalten.
§. 13. An der Ausübung der Ehrenrechte der Rorporation nehmen nur
die männlichen Mitglieder Theil.
Zweiter Abschnitt.
Von den gemein samen Angelegenheiten der Korporation der
Kaufmannschaft.
§,. 14. Die gemeinsamen Angelegenheiten der Korporation der Kaufmannschaft
betreffen das allgemeine Interesse der Schiffahrt, des Handels,
oder eines Zweiges desselben, die öffentlichen Anstalten und Einrichtungen, welchr
zum Betriebe der Handlung dienen, in so weit der Kaufmannschaft das Eigenthum,
oder die Verwaltung oder Kontrollirung derselben zukommen, das besondere
Vermbgen und die Rechte, welche die Kaufmannschaft als Korporation aus
Grundstücken, Kapitalien, Mobilien und milden Stiftungen besitzt, und die
Verhällnisse der Mitglieder zu der Korporation als einem Ganzen.
. 15. Die Korporation verwaltet außerdem die Hafen-Anftalten in
Memel, nach den Besiimmungen Unserer Kabinetsorder vom Islen Juli 1808.
unter unmittelbarer Aufsicht der Regierung.
+. 16. Sie wählt in dieser Beziehung die zur Verwaltung der Hafen-Anstalten
in Memel erforderlichen Beamten, so wie das Lootsen-Personale, und
zeigt die Gewählten der dortigen Hafen-Polizei-Kommistion an, von welcher sie,
im Fall micht die Besthtigung Unsrer Regierung nach der beslehenden Verfassung
nothwendig ist, besichigt und vereidigt werden. "
§&. 17. Die kanfmännischen Mitglieder der Schiffahrts= und Haudlungs-Oeputation
des Stadt= und Landgerichts zu Memel, werden von der Kaufmannschaft
gewählt, und Unserm Ober-Landesgerichte zu Königsberg zur weiteren
Peranlassung angezeigt.
S. 18. Auch wählt sie die Makler, Dispacheurs und Schiffsabrechner,
#o wie sämmrliche in Memel zur Bekundung der Quamitäk, Qualirüt und richtigen
Verpackung offentlich angestellte Personen, deren Wahl durch das Gesetz
vom vten September 1811. . 110 — 115. den Kaufmannsthaften ausdrücklich
bergelegt ist, und zeigt die Gewählten der siaktischen Polizeibehörde zur Beslä-X
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