Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

89 
(Die Pensions-Anstalt fuͤr die Hinterlassenen der 
Advokaten des Koͤnigreiches betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Nachdem durch einen Bericht vom 16. De- 
jember 1808, welchen der Praͤsident Graf von 
Reigers berg, als Chef der Pensions-An- 
stalt fuͤr die Hinterlassenen der Advokaten des 
Koͤnigreiches, uͤber den Fortgang dieser Zentral- 
Anstalt erstattet hat, zur allerhoͤchsten Kogni- 
tion gebracht worden ist, daß der Praͤsident 
des Appellarions-Gerichts im Nab-Kreise, 
Freiherr von Egckher, durch sein zweckmäs 
siges Benehmen, durch eine vor den bestimm- 
ten Termin bewirkte Einsendung des ihm zur 
Sammilung einschlägigen Beitrages, und 
überhaupr durch die lebbafteste Mitwirkung 
sich vor Anderen um das Beste der befragten 
Anstalr verdtent gemacht habe; so wird dieses, 
cheils zur öffentlichen Anerkennung, theils in 
der Zuversicht, daß sämtliche übrige Appella- 
tions. Gerichts-Präsidenten und Advobkaten 
des Konsgreiches sich zu einer gleichen Thaͤtig- 
keie und Befolgung aufgefodert sehen wer- 
den, durch das allgemeine Regierungsblatt 
zur öffentlichen Kennmiß gebracht. 
München den 2. Jänner 1809. 
Freiherr von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekreiche 
Z. Kobell. 
90 
(Die Anstellung zweier Advokaten bei dem Stadt- 
gerichte zu Burghausen betreffend.) 
Im Namen Seiner Mazestät des Königs. 
Seine königliche Majestär haben in einem 
allerhschsten Reskripte vom 28. Dezember v. 
J. zu erklären geruht, daß bei den ersten 
Instanz-Gerichten überhaupt, da ihnen durch 
die neue Gerichtsverfassung ein grösserer Um- 
fang ihrer Kompetenz zugegangen ist, keine 
neue Prokuratoren mehr, sondern Advokaten 
angestelle, und hiezu nur solche Subjekte ge- 
wählt werden sollen, welche sich über die zu 
diesem Berufe erfoderlichen Eigenschaften aus- 
weisen können. 
Da nun die Anstellung zweier Advokaten 
vorzüglich bei dem Stadt-Gerichte zu Burg- 
hausen norhwendig ist, so werden hiemit die- 
jenigen, welche sich über die erfoderlichen Ei- 
genschaften ausweisen können, und als Advo- 
katen bel obigem Stadt-Gerichte angestellt zu 
werden wünschen, in der Art aufgerufen, daß 
sene, welche bereits verordnungsmssig ger 
prüft sind, sich hierüber vor dem unten be- 
stimmten Tage gehörig legitimiren, die übri- 
gen aber bet der auf den 23. Jänner l. J. an- 
gesezten Prüsung zu erscheinen; vorläufig aber 
sich über die vorgeschriebenen Erfodernisse 
durch die Original: Zeugnisse auszuweisen ha- 
ben. München den 4. Jänner 1309. 
Königliches Appellations-Gericht 
des Isar= und Salzach- 
Kreises. 
Freiherr von Leiden. 
Straucher.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.