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(Die Pensions-Anstalt fuͤr die Hinterlassenen der
Advokaten des Koͤnigreiches betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Nachdem durch einen Bericht vom 16. De-
jember 1808, welchen der Praͤsident Graf von
Reigers berg, als Chef der Pensions-An-
stalt fuͤr die Hinterlassenen der Advokaten des
Koͤnigreiches, uͤber den Fortgang dieser Zentral-
Anstalt erstattet hat, zur allerhoͤchsten Kogni-
tion gebracht worden ist, daß der Praͤsident
des Appellarions-Gerichts im Nab-Kreise,
Freiherr von Egckher, durch sein zweckmäs
siges Benehmen, durch eine vor den bestimm-
ten Termin bewirkte Einsendung des ihm zur
Sammilung einschlägigen Beitrages, und
überhaupr durch die lebbafteste Mitwirkung
sich vor Anderen um das Beste der befragten
Anstalr verdtent gemacht habe; so wird dieses,
cheils zur öffentlichen Anerkennung, theils in
der Zuversicht, daß sämtliche übrige Appella-
tions. Gerichts-Präsidenten und Advobkaten
des Konsgreiches sich zu einer gleichen Thaͤtig-
keie und Befolgung aufgefodert sehen wer-
den, durch das allgemeine Regierungsblatt
zur öffentlichen Kennmiß gebracht.
München den 2. Jänner 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekreiche
Z. Kobell.
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(Die Anstellung zweier Advokaten bei dem Stadt-
gerichte zu Burghausen betreffend.)
Im Namen Seiner Mazestät des Königs.
Seine königliche Majestär haben in einem
allerhschsten Reskripte vom 28. Dezember v.
J. zu erklären geruht, daß bei den ersten
Instanz-Gerichten überhaupt, da ihnen durch
die neue Gerichtsverfassung ein grösserer Um-
fang ihrer Kompetenz zugegangen ist, keine
neue Prokuratoren mehr, sondern Advokaten
angestelle, und hiezu nur solche Subjekte ge-
wählt werden sollen, welche sich über die zu
diesem Berufe erfoderlichen Eigenschaften aus-
weisen können.
Da nun die Anstellung zweier Advokaten
vorzüglich bei dem Stadt-Gerichte zu Burg-
hausen norhwendig ist, so werden hiemit die-
jenigen, welche sich über die erfoderlichen Ei-
genschaften ausweisen können, und als Advo-
katen bel obigem Stadt-Gerichte angestellt zu
werden wünschen, in der Art aufgerufen, daß
sene, welche bereits verordnungsmssig ger
prüft sind, sich hierüber vor dem unten be-
stimmten Tage gehörig legitimiren, die übri-
gen aber bet der auf den 23. Jänner l. J. an-
gesezten Prüsung zu erscheinen; vorläufig aber
sich über die vorgeschriebenen Erfodernisse
durch die Original: Zeugnisse auszuweisen ha-
ben. München den 4. Jänner 1309.
Königliches Appellations-Gericht
des Isar= und Salzach-
Kreises.
Freiherr von Leiden.
Straucher.